Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol aufgebauten Analyse- und Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ durch die neue Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) nicht nur „bearbeitete Inhalte“ zum Phänomen „islamistischer Terrorismus“ gespeichert und verarbeitet werden (oder werden sollen), sondern auch zu „Schleuserkriminalität“ und „gewaltbereitem Extremismus“ (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol“, auf Bundestagsdrucksache 18/6442, Antwort noch ohne Drucksachennummer), und mit welchen Maßnahmen sollen oder wollen die Firmen Twitter und Western Union, wie auf der Konferenz „INTERPOL and Europol Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“ besprochen, dazu bewogen werden, die Nutzung des Internets „als Mittel der Kommunikation zwischen Fluchthelfern und Flüchtlingen“ zu verhindern und mutmaßliche Fluchthelfer durch Ermittlungen von Finanzströ- men und Kommunikationsnetzwerken aufzuspüren bzw. eine hierzu bereits vorhandene Kooperation zu verstetigen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Der Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ bei Europol ist derzeit auf den Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus beschränkt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass darüber hinaus eine Ausweitung auf die Bereiche Schleusungskriminalität oder gewaltbereiten Extremismus geplant ist.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Maß- nahmen der Unternehmen Twitter und Western Union zur Verhinderung der Nutzung des Internets als Mittel der Kommunikation zwischen sogenannten Fluchthelfern und Flüchtlingen bzw. zum Aufspüren von Finanzströmen und Kommunikationsnetzwerken. Der Bundesregierung sind auch keine Maßnahmen bekannt, welche die Unternehmen Twitter und Western Union hierzu bewegen sollen.
Plenarprotokoll 18/135