Mit welchem Inhalt (zugrundeliegende Schengen-Paragrafen, Zeiträume, Begründungen), hat die Bundesregierung jeweils wie vorgeschrieben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen für September, Oktober und November 2015 informiert, und auf welche Weise (etwa mit einem entsprechenden Erlass) haben die Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Österreich dafür gesorgt, den regulären Zugverkehr der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahnen zwischen Salzburg und München bis zum Ende des Münchener Oktoberfestes am 4. Oktober 2015 erneut einzustellen, was mit der „Flüchtlingskrise“ begründet wurde, wonach die Bahn wegen wieder eingeführten Grenzkontrollen Ihren Fahrplan nicht mehr einhalten könne?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 2. November 2015:
Der Europäischen Kommission und den Innenministerinnen/Innenmi nistern der EU- und Schengener Vertragsstaaten ist am 13. September 2015 mitgeteilt worden, dass nach sorgfältiger Abwägung in Abstimmung mit den Bundesländern auf Grund der bekannten Situation ungesteuerten und unkontrollierbaren Zustroms von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet veranlasst worden ist, zunächst gemäß Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), zuletzt geändert durch die (Änderungs-)Verordnung (EU) Nr. 1051/2013, temporär Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen wieder einzuführen.
Dabei ist angegeben worden, dass:
- mit Wirkung vom 13. September 2015 an den deutschen land-, luftund seeseitigen Schengen-Binnengrenzen Grenzkontrollen lageabhängig möglich sind;
- Schwerpunkt zunächst die deutsch-österreichische Landgrenze sein wird;
- sich Umfang und Intensität der Grenzkontrollen auf das für die Sicherheit jeweils notwendige Maß beschränken werden;
- diese Maßnahme angesichts des vorgenannten gewaltigen Zustroms von Drittstaatsangehörigen zwingend ist;
- wir wissen müssen, wer nach Deutschland einreist und sich bei uns aufhält;
- ein weiterer Zulauf zur Gefährdung der Öffentlichen Ordnung und der Inneren Sicherheit führen würde;
- die große Hilfsbereitschaft, die die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Wochen gezeigt hat, nicht überstrapaziert werden darf;
- nach dem europäischen Recht die Bundesrepublik Deutschland für den allergrößten Teil dieses Personenkreises nicht zuständig ist;
- das GEAS einschließlich des Dublin-Verfahrens und die EURODAC-Regularien unverändert fortgelten, d. h. der zuständige Mitgliedstaat nicht nur registriert, sondern auch das Asylverfahren betreibt und im Falle der Ablehnung des Schutzersuchens aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreift;
- nicht zuletzt die Asylsuchenden akzeptieren müssen, dass sie sich den Mitgliedstaat der EU, in dem ihnen Schutz gewährt wird, nicht aussuchen können.
Am 22. September 2015 ist dem vorgenannten Adressatenkreis mitgeteilt worden, dass auf Grundlage der unveränderten Situation diese temporären Binnengrenzkontrollen auf gleicher Rechtsgrundlage für zunächst weitere 20 Tage verlängert werden.
Am 9. Oktober 2015 ist dieser Adressatenkreis informiert worden, dass anknüpfend an die vorgenannten Schreiben und die bekannte Situation die temporären Binnengrenzkontrollen auf gleicher Rechtsgrundlage für zunächst weitere 20 Tage verlängert werden.
Am 27. Oktober 2015 ist ausgehend von der bekannten Situation diesem Verteiler mitgeteilt worden, dass die temporären Binnengrenzkontrollen auf Grundlage von Artikel 25 Schengener Grenzkodex erneut bis zum 13. November 2015 verlängert und anschließend auf Grundlage der Artikel 23 und 24 Schengener Grenzkodex für die Dauer von zunächst drei Monaten fortgeführt werden, sofern keine signifikante Änderung der Lage eintritt.
Die Deutsche Bahn AG hat den Zugverkehr zwischen Salzburg und München nach eigener Bewertung eingestellt. In Folge der grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei war nach ihrer Auffassung ein geordneter und planbarer Zugverkehr nicht möglich. Zwischenzeitlich wurde der grenzüberschreitende Nahverkehr am 22. Oktober 2015 wieder aufgenommen, der Fernverkehr ist durch die Deutsche Bahn AG weiterhin bis zum 8. November 2015 eingestellt.
Drucksache 18/6603