Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was kann die Bundesregierung dazu rekonstruieren, inwiefern bei deutschen Kriminal- und Verfassungsschutzämtern für die Tarnidentität „Maria Block“, hinter der sich die Hamburger verdeckte Ermittlerin (VE) Maria B. verbirgt, Akten angelegt worden waren oder diese sogar noch existieren, in der Informationen einer im Oktober 2010 an das Bundeskriminalamt übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen gespeichert wurden und auf der auch „Maria Block“ als „präventiv“ kontrollierte oder in Gewahrsam genommene Straftäterin bezeichnet wird (Antworten der Bundesregierung auf die Bundestagsdrucksache 17/13440, meine Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020, meine Schriftliche Frage vom 6. Oktober 2015 Arbeitsnummer 10/44, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 22. Oktober 2015), und inwiefern wurden die gleichlautenden Angaben der belgischen Polizei zu weiteren 87 deutschen Staatsangehörigen in polizeilichen und geheimdienstlichen Informationssystemen gespeichert (bitte die einzelnen Datenbanken des Bundes und der Länder, soweit bekannt, benennen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings:

Die Bundesregierung versteht die Frage des Fragestellers dahingehend, dass (1) nach der Anlage von Akten zu Maria B. im Zusammenhang mit dem No-Border-Camp in Brüssel und (2) zur Speicherung von Angaben zu weiteren 87 deutschen Staatsbürgern in Informationssystemen gefragt wird.

Soweit es die Anlage von Akten „bei deutschen Kriminal- und Verfassungsschutzämtern” zu Maria B. betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass dem Bundeskriminalamt zu eventuellen Straftaten der „Maria B” im Zusammenhang mit dem „No Border-Camp” 2010 in Brüssel keine Informationen vorliegen. Es ist unzutreffend, dass Maria B. in der Meldung der Police Working Group on Terrorism (PWGT) Belgien vom 5. Oktober 2010 als Straftäterin bezeichnet wird.

Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf BT-Drucksache 17/13440 vom 10. Mai 2013 ausgeführt, wurde von der PWGT Belgien am 5. Oktober 2010 eine Meldung an die beim Bundeskriminalamt angesiedelte PWGT Deutschland übermittelt und dort in den Aktenbestand übernommen. Diese Meldung samt einer Personenliste wurde vom Bundeskriminalamt nachfolgend an alle Landeskriminalämter, das Bundesamt für den Verfassungsschutz und die Bundespolizei übermittelt.

Zum Aktenbestand der Landeskriminalämter und der Landesverfassungsschutzämter liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Soweit es die Speicherung der Angaben der PWGT Belgien zu den weiteren, im Bericht vom 5. Oktober 2010 genannten 87 deutschen Staatsbürgern in „polizeilichen und geheimdienstlichen Informationssystemen” anbelangt, ist Folgendes festzuhalten: In den Datenbanken des Bundeskriminalamtes werden derzeit keine derartigen Informationen gespeichert.

Bei der Bundespolizei liegen zu neun der 87 Personen Speicherungen im Fahndungssystem INPOL BPOL bzw. im Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei @rtus-Bund vor. Ob entsprechende Informationen in der Vergangenheit gespeichert waren, kann aus technischen Gründen nicht nachvollzogen werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zu drei der 87 Personen Speicherungen in NADIS_WN vorgenommen. Zu etwaigen Speicherungen der Landeskriminalämter und der Landesverfassungsschutzämter in Informationssystemen und Datenbanken liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

18/6760

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko