Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, inwiefern die in dem Abkommen über Rechtshilfe mit den USA niedergelegten Verfahren überarbeitet oder angepasst werden müssten, etwa um den gegenseitigen elektronischen Datentransfer zu beschleunigen, untereinander Strafregisterund Bankkontodaten auszutauschen oder die Zusammenarbeit von Internetanbietern mit europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden zu verbessern, und mit welcher Haltung haben Bundesbehörden in diesem Jahr an internationalen Treffen teilgenommen, bei denen die Frage eines direkten Zugangs von europäischen Strafverfolgungsbehörden auf Daten bei Internetanbietern in den USA (Metadaten oder Inhaltsdaten) diskutiert wurde (bitte die einzelnen Treffen benennen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange:
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Überprüfung des Abkommens vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Diskussionspunkten vorgeschlagen, sich mit der Bedeutung der Safe-Harbour-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für den Rechtshilfeverkehr mit den USA sowie der Erörterung von Möglichkeiten zur Reduzierung der von den USA geforderten Sachverhaltsdarstellung zu beschäftigen.
Das Abkommen verhält sich ausschließlich zur justiziellen Rechtshilfe und regelt nicht die Zusammenarbeit mit Polizei- oder Geheimdienstbehörden.
Bundesbehörden haben nach bisherigen Erkenntnissen nicht an multilateralen Treffen im Jahr 2015 teilgenommen, bei denen die Thematik des unmittelbaren Zugangs von europäischen Strafverfolgungsbehörden zu Daten bei Internetanbietern in den USA diskutiert wurde. Aufgrund der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit kann eine abschließende Antwort hierzu nicht gegeben werden.
Plenarprotokoll 18/142