Inwiefern kann die Bundesregierung die auf Bundesdrucksache 18/6478 (Antwort noch ohne Drucksachennummer) erfragten Angaben zur Zahl der deutschen Staatsbürger, die mit von Bundesbehörden ausgestellten und auf eine falsche Identität lautenden Papieren herumlaufen und Wahlbenachrichtigungen erhalten und deren Anzahl der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt sei, wenigstens als ungefähre Größenordnung angeben, damit sich Abgeordnete und die Öffentlichkeit ein Bild vom Umfang von aktuell vergebenen Tarnidentitäten machen können, und was kann die Bundesregierung dazu erläutern, für welche konkreten Personenkreise (außer Zeugen im Rahmen sogenannter Zeugenschutzprogramme) die Vergabe von Tarnidentitäten durch Bundespolizei, Verfassungsschutzämter, Kriminalämter, Zollbehörden, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst (auch im Einzelfall) erfolgen kann (bitte wie in Frage 3 der Antwort auf Bundesdrucksache 18/6478 offen geblieben erläutern, um welche „Mitarbeiter anderer Behörden“ sowie „Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind“ und „Mitarbeiter und beauftragte Personen“ es sich dabei handeln kann)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 1. Dezember 2015:
Wie in der Antwort der Bundesregierung vom 18. November 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6478) zu Frage 8 ausgeführt, hat die Bundesregierung keine Kenntnis über die Anzahl aller deutschen Staatsbürger mit einer Tarnidentität.
Die Bundesregierung hat jedoch Kenntnis über die aktuelle, ungefähre zahlenmäßige Größenordnung von Personen im Sinne der Fragestellung, für die auf Veranlassung der in der Frage genannten Bundesbehörden Tarnidentitäten ausgestellt wurden. Eine offene Beantwortung der Frage kann jedoch aus Gründen Staatswohls nicht erfolgen.
Soweit Tarnpapiere auf Veranlassung der genannten Behörden erstellt werden, erfolgt dies grundsätzlich im Zusammenhang mit ihrer operativen Aufgabenwahrnehmung. Aus der Beantwortung der Frage kann daher auf die Zahl der in diesem Zusammenhang eingesetzten Personen geschlossen werden. Die Kenntnis dieser Zahl lässt weitergehend den Schluss auf das Potential der Behörden im unmittelbaren Kernbereich nachrichtendienstlicher oder polizeilicher Informationsgewinnung durch menschliche Quellen zu. Damit würde den Gegnern der Nachrichtendienste und Polizeien und der Bundesrepublik Deutschland eine präzise Einschätzung des nachrichtendienstlichen bzw. polizeilichen Potentials ermöglicht.
Die Veröffentlichung der erfragten Zahl kann daher die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Die Antwort zu der erfragten Zahl ist demgemäß als Verschlusssache mit dem Verschlusssachen- Grad „VS-GEHEIM“ einzustufen. Sie wird bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
Zu der in der Frage enthaltenen Verknüpfung mit Wahlbenachrichtigungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 zur vorgenannten Kleinen Anfrage verwiesen.
Hinsichtlich der weitergehenden Frage nach den konkreten Personenkreisen für die Vergabe von Tarnidentitäten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der vorgenannten Kleinen Anfrage verwiesen. Die Antwort kann nur auf abstrakter Ebene erfolgen.
Drucksache 18/6932