Welche weiteren Aktivitäten (etwa Treffen, Workshops, Veranstaltungen, Gründung von Arbeitsgruppen oder die Erarbeitung eines Aktionsplans) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Internetforums mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Internetanbietern, der Kommission, dem Auswärtigen Dienst, Europol, dem EU-Antiterrorismuskoordinator und dem Gegendiskurs-Projekt SSCAT für das erste Halbjahr 2016 geplant (bitte, soweit bereits bekannt, auch die Termine mitteilen), und welche Regierungen haben sich zustimmend zu der Frage positioniert, dass ein von den Beteiligten verhandeltes Memorandum zur zukünftigen Zusammenarbeit bzw. zu entsprechenden Maßnahmen als Verschlusssache eingestuft und daher nicht als offizielles Ratsdokument an die nationalen Parlamente verteilt werden muss, da nach Kenntnis des Fragestellers sowohl Regierungen mancher Mitgliedstaaten als auch Internetfirmen hierzu äußerste Verschwiegenheit einforderten (sofern die Bundesregierung auch die Information über das Abstimmungsverhalten des EU-Internetforums nicht öffentlich machen will, bitte die deutsche Positionierung zur Einstufung des Memorandums als Verschlusssache angeben)?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche weiteren Aktivitäten die Europäische Kommission im Rahmen des EU-Internetforums im ersten Halbjahr 2016 plant. Die Europäische Kommission hat lediglich angekündigt, weitere Tagungen durchführen zu wollen. Entsprechende Einladungen erfolgen in der Regel kurzfristig.
Bei im Rahmen des EU-Internetforums erstellten Dokumenten handelt es sich nicht um Ratsdokumente, die an die nationalen Parlamente zu verteilen wären, sondern um Dokumente der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission entscheidet eigenständig über Weitergabe oder Einstufung ihrer Dokumente. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten ist insoweit nicht vorgesehen. Daher hat sich die Bundesregierung nicht selbst zur Frage der Weitergabe oder Einstufung des genannten Dokuments der Europäischen Kommission positioniert. Es ist der Bundesregierung auch nicht bekannt, welche Mitgliedstaaten sich gegenüber der Europäischen Kommission möglicherweise zustimmend zu einer Nichtweitergabe oder Einstufung des Dokuments positioniert haben.
Vizepräsident Peter Hintze:
Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter?
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Vergangene Woche hat auch die US-Regierung einen sogenannten Dialog mit Internetanbietern begonnen. Laut dem Guardian stand die terroristische Nutzung des Internets inklusive Verschlüsselung ganz oben auf der Agenda. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die beiden Diskussionsforen mit den Internetdienstleistern in den USA und in der Europäischen Union untereinander abgestimmt sind? Ich denke da zum Beispiel an die regelmäßigen Ministertreffen, die es mit dem Heimatschutzministerium in den USA gibt, oder an die Treffen im Format „G 6 plus 1“.
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich selbst war im Dezember nicht auf der Sitzung und kann Ihnen die Frage insofern jetzt nicht beantworten. Ich würde Ihnen gerne schriftlich nachreichen, inwieweit uns da eine Zusammenarbeit der Kommission mit den amerikanischen Behörden bekannt ist.
Vizepräsident Peter Hintze:
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Auf der Tagesordnung dieses Internetforums soll auch die Frage stehen, wie die beteiligten Firmen den Behörden den Zugang zu verschlüsselter Kommunikation gewähren können. Möglich wäre etwa, teilweise verschlüsselte Dienste von WhatsApp und Telegram zu korrumpieren, indem die Betreiber aufgefordert werden, die Verschlüsselung für einzelne Nutzer auszusetzen oder abzuschwächen. Möglich wäre auch, unbemerkt Abonnentinnen und Abonnenten in bestimmte Gruppen und Listen von WhatsApp und Telegram einzuschleusen. Inwiefern werden solche Techniken von der Bundesregierung selbst angewandt?
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Soweit ich informiert bin, ist man nur zum ersten Tagesordnungspunkt gekommen, und da ging es um die Erörterung der Frage, welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können, also inwieweit die Provider selbst die Entfernung von Inhalten durchführen, die zu gewalttätigem Extremismus aufrufen oder diesen verherrlichen. Dann ging es um sogenannte Counter Narratives, also darum, terroristische Propaganda mittels Gegenerzählung zu entlarven und zu bekämpfen. In einem dritten Tagesordnungspunkt ging es um Überlegungen zum Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit Verschlüsselungstechnologien. Soweit ich informiert bin, ist man in dieser Sitzung – und es gab nur diese eine Sitzung – nur bis zum Tagesordnungspunkt 1 gekommen.
Vizepräsident Peter Hintze:
Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Pau.
Petra Pau (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, auch den zweiten Teil und eigentlich den Kern der Frage des Kollegen Hunko zu beantworten. Er hatte nicht nach dem Sitzungsverlauf gefragt, sondern danach, inwieweit die Bundesregierung oder Bundesbehörden ein solches Vorgehen bzw. solche Ermittlungsmethoden anstreben. Gibt es dazu Strategiedebatten oder schon vorbereitete Beschlüsse, gesetzliche Grundlagen oder was auch immer, oder schließt die Bundesregierung den Einsatz solcher Mittel aus?
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich bitte, zu entschuldigen, wenn ich nicht richtig auf die Frage von Herrn Hunko eingegangen bin. Ich dachte, er meinte das in Bezug auf diese Sitzung.
Natürlich hat die Bundesregierung hierzu eine klare Haltung. Wir unterstützen den Einsatz von Verschlüsselung für die Bürger. Selbstverständlich ist aber auch, dass der Staat die Möglichkeit haben muss, zur Verbrechensbekämpfung mögliche Verschlüsselung zu überwinden. Das ist wie im analogen Bereich. Wir unterstützen die Bürger darin, ihr Haus entsprechend zu sichern. Aber wenn es für den Staat zur Verfolgung schwerster Straftaten notwendig ist, beispielsweise eine Hausdurchsuchung durchzuführen, dann muss es auch möglich sein, die Verschlüsselung in diesem Fall zu überwinden.
Plenarprotokoll 18/148
Ergänzung von Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär des Innern vom 25. Januar 2016:
Sehr geehrter Herr Hunko,
im Rahmen der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 13. Januar 2016 habe ich Ihnen die schriftliche Beantwortung Ihrer Zusatzfragen zugesagt.
Sie fragten zunächst, inwieweit der Bundesregierung eine Verzahnung der beiden „Internetforen" auf Ebene der EU sowie der USA bekannt sei.
Hierzu antworte ich wie folgt: Der Bundesregierung ist eine Verzahnung der beiden „Internetforen" auf Ebene der EU sowie der USA nicht bekannt.
Sie fragten mit einer ergänzenden E-Mail vom 14. Januar 2016 weiter, ob Behörden der Bundesregierung im Rahmen der TKÜ die Betreiber der Messenger-Dienste WhatsApp und Telegram auffordern, die Verschlüsselung für einzelne Nutzer auszusetzen oder abzuschwächen oder auch Abonnentinnen und Abonnenten unbemerkt in bestimmte Gruppen und Listen von WhatsApp und Telegram einzuschleusen.
Hierzu antworte ich wie folgt: Im Rahmen der TKÜ fordern Behörden der Bundesregierung die Betreiber von Messenger-Diensten nicht auf, die Verschlüsselung für einzelne Nutzer auszusetzen oder abzuschwächen oder auch Abonnentinnen und Abonnenten unbemerkt in bestimmte Gruppen und Listen einzuschleusen.