Inwiefern wurden deutsche Lufträume im Rahmen von Einsätzen und Übungen der NATO oder USA zur signalerfassenden Aufklärung an der NATO-Ostgrenze in den letzten drei Jahren nicht nur mit der Riesendrohne „Global Hawk“ überflogen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6978), sondern auch mit bemannten Flugzeugen wie die nach meiner Kenntnis in Italien oder Deutschland stationierte EA-18G Growler der US-Luftwaffe, und welche Details kann die Bundesregierung zu den einzelnen Genehmigungsverfahren mitteilen (bitte jeweils die Startflughäfen und die genehmigten Flugbeschränkungsgebiete angegeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 5. Februar 2016:
Bis zum Ende des Jahres 2015 wurden keine Überflüge eines USamerikanischen unbemannten Luftfahrzeugs vom Typ Global Hawk durchgeführt. Am 25. Januar 2016 fand der erste Überflug statt.
Weitere über die Bundestagsdrucksache 18/6978 hinausgehenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezogen auf die Fragestellung nicht vor.
Drucksache 18/7473