Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in den Jahren 2015 und 2016 Ausbildungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Polizei- und/ oder Gendarmerieeinheiten durchgeführt hat oder solche plant, und was ist der Bundesregierung über die konkreten Adressaten (bitte die Behörden benennen) und vermittelten Techniken eines vierwöchigen Trainings bekannt, das die rumänische Gendarmerie unter Federführung des EAD und der EU-Unterstützungsmission für die Ukraine zusammen mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR und weiteren Einheiten aus Spanien, Frankreich und Portugal durchführte (http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/) und bei dem unter anderem „Antieskalationstechniken“ vermittelt worden sein sollen (Pressemitteilung EUAM Ukraine vom 11. Februar 2016)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth:
Primärer Adressat der Beratungsmission ist die strategische Ebene in der Ukraine, insbesondere das ukrainische Innenministerium, zudem die ukrainische Polizei, die Strafvollzugsbehörden sowie die Generalstaatsanwaltschaft, eine spezielle Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft, das Nationale Antikorruptionsbüro sowie die Nationale Agentur für Korruptionsprävention.
Bei dem von Ihnen konkret angesprochenen Projekt handelte es sich um einen einmonatigen Trainingskurs für die ukrainische Polizei. Dieser endete am 5. Februar 2016 mit der Übergabe der Teilnahmezertifikate an die Teilnehmer. Anwesend waren der zivile Operationskommandeur und Leiter des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs für GSVP-Missionen des Europäischen Auswärtiges Dienstes, CPCC, sowie der Leiter der EU-Delegation in Kiew.
Die Ausbildung ist Teil der Zusammenarbeit der GSVP-Mission und dem ukrainischen Innenministerium. Das ukrainische Innenministerium hatte bei der Mission um Unterstützung angefragt, als eine neue Einheit namens „Kord“ (Korps für operative Noteinsätze) geschaffen wurde.
Das Training wurde in Zusammenarbeit mit der European Gendarmerie Force (EUROGENDFOR) durchgeführt. Trainiert wurden 29 ukrainische Polizisten in den ersten zwei Kurswochen. Diese bildeten dann wiederum 170 ihrer eigenen Kollegen aus, und die anwesenden EUROGENDFOR-Mitglieder standen beratend zur Seite.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Trainings waren sogenannte „best practices“ zur Wahrung des Rechts auf friedliche Demonstration. Hierbei lag ein besonderes Augenmerk auf Deeskalationsmaßnahmen sowie Maß- nahmen zur Verhinderung von Gewalt im Allgemeinen.
Plenarprotokoll 18/154