Welche Planungen oder Absprachen existieren unter den Beteiligten des NATO-Einsatzes gegen staatlich nicht kontrollierte Migration in der Ägäis hinsichtlich der Frage, an welchen Orten etwaige gerettete oder auf See aufgegriffene Geflüchtete von Bord gehen müssen (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016; bitte differenzieren nach Aufgriffen in türkischen, griechischen oder internationalen Gewässern und, wenn möglich, die Häfen benennen), und welche Defizite hinsichtlich grenzpolizeilicher oder polizeilicher Fähigkeiten der Ägäis-Anrainerstaaten oder auch der dort tätigen EU-Grenzagentur Frontex existieren aus Sicht der Bundesregierung, weshalb sie sich dafür einsetzt, das der organisierten Kriminalität zuzurechnende „perfide Geschäft der Schmuggler mit der illegalen Migration“ (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016) nicht mit weiteren zivilen (polizeilichen) Mitteln, sondern mit der Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeuge zu beantworten?
Antwort des Staatsministers Michael Roth:
Die NATO wurde um Unterstützung gebeten, weil sie einen Mehrwert leisten kann: Sie verfügt über maritime Aufklärungskapazitäten, deren Ergebnisse von den Anrainerstaaten genutzt werden können.
Durch die Lagebildaufklärung in der Ägäis kann die NATO somit dazu beitragen, dass kriminelle Netzwerke durch die Anrainer erfolgreicher bekämpft werden können.
Es werden weder exekutive Befugnisse noch polizeiliche Aufgaben durch die Allianz übernommen. Insofern werden auch keine Migranten „aufgegriffen“. Geplant ist derzeit allein, aus Seenot gerettete Personen – entsprechend den völkerrechtlichen Regelungen – in einen Hafen in der Türkei zu bringen.
Plenarprotokoll 18/154