Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Finanzhilfen in Form von Budgetunterstützung und Krediten für die Ukraine sind für das Jahr 2016 durch die Europäische Kommission, den IWF und andere internationale Akteure mit deutscher finanzieller Beteiligung geplant, und wovon wird die Bundesregierung eine weitere Fortsetzung ihrer Unterstützung von Zahlungen in Milliardenhöhe angesichts der Korruption unter der ukrainischen Regierung (www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/iwf-fordert-von-ukraeine-massenahmen-zur-korruptionsbekaempfung-14063917.html), der politischen Entwicklungen nach dem gescheiterten Misstrauensantrag und dem Verlust der Parlamentsmehrheit (www.tagesschau.de/ausland/ukraine-regierungskrise-101.html) und der mangelnden Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen durch Kiews Parlament und Regierung abhängig machen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraine-konflikt-zwischen-den-fronten-14065370.html)?

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Gerne. – Herr Kollege, die multilaterale Unterstützung für die Ukraine mit deutscher Beteiligung erfolgt insbesondere durch den Internationalen Währungsfonds, IWF, die Europäische Union, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Weltbank.

Die Gesamthöhe der Mittelauszahlung für 2016 hängt dabei von der Erfüllung von Auflagen durch die Ukraine ab. Die meisten Programme laufen überjährig, in anderen Fällen sind die Planungen für 2016 noch nicht abgeschlossen.

Die multilateralen Finanzhilfen werden im Rahmen klarer Konditionalitäten ausgezahlt. So konditioniert der IWF sein Programm an makroökonomischer Stabilität, an der Beseitigung struktureller Wachstumshindernisse, an Transparenz und an Korruptionsbekämpfung und macht Fortschritte in diesen Bereichen zur Bedingung für die Fortführung des Programms.

Die Weiterführung des laufenden IWF-Programms ist gleichzeitig Bedingung etwa für die Auszahlung der EU-Makrofinanzhilfen, in deren Rahmen im Jahr 2016 voraussichtlich circa 1,2 Milliarden Euro als mittelfristige Darlehen an die Ukraine fließen werden.

Die EU setzt ihre eigenen klaren Programmvorgaben, etwa zur Korruptionsbekämpfung, zur Privatisierung staatlicher Unternehmen und zur Reform des Energiesektors. Auch die Bundesregierung knüpft ihre finanzielle Unterstützung an die nachhaltige Bereitschaft und den politischen Willen der ukrainischen Führung, die notwendigen Reformen entschlossen weiter umzusetzen.

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier forderte zuletzt bei seinem Besuch in der Ukraine am 23. Februar unter anderem ein entschiedenes Vorgehen gegen Korruption, bei dem der Grundsatz „Null Toleranz für Korruption“ gelten müsse. Die Erfüllung der Minsker Vereinbarungen, zu der alle Beteiligten verpflichtet sind, ist nicht verknüpft mit der Gewährung von finanziellen Hilfen an die Ukraine.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Danke schön. – Herr Kollege Hunko, Sie haben sicher eine Nachfrage. Bitte schön.

Andrej Hunko (DIE LINKE):

Vielen Dank für die doch sehr aufschlussreiche Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe: IWF, EU-Kommission, Bundesregierung, alle fordern die Bekämpfung der Korruption als zentralen Punkt für die weitere Mittelvergabe. Nun pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass die Korruption in der Ukraine auf schon sehr hohem Niveau weiter zunimmt. Die Umstände der Nichtabwahl des Ministerpräsidenten haben wahrscheinlich sehr stark damit zu tun. Deswegen ist meine Frage: Wann ist der Punkt erreicht, an dem Sie sagen: „Jetzt können keine Mittel mehr gegeben werden“? Welche konkreten Kriterien legen Sie an? Oder gibt es einen solchen Punkt nicht?

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Der Bundesaußenminister hat gestern bei seinem Besuch sehr deutlich gemacht – ich wiederhole die sehr klare Aussage; sie ist an Deutlichkeit, glaube ich, nicht zu übertreffen –: „Null Toleranz für Korruption“.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Herr Kollege Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE):

Gut, das ist eine Grundäußerung des Außenministers, die ich auch teile.

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Das freut mich.

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Aber ich entnehme Ihrer Antwort, dass es für Sie dort keine konkreten Kriterien gibt. Ich habe eine zweite Frage zur Unterstützung der Ostukraine. Es gab verschiedene Aussagen der Bundesregierung: zum einen, dass man humanitäre Missionen plant, sowohl in die Gebiete, die von den Separatisten kontrolliert werden, als auch in die Gebiete in der Ostukraine, die von Kiew kontrolliert werden, und zum anderen, dass es Pläne für Aufbauhilfe für die Ostukraine gibt, weil das natürlich die Region ist, die gegenwärtig am meisten leidet. Daher meine Frage: Was ist davon bislang realisiert, und was ist in Planung?

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Ich will noch etwas zu der Frage der Korruptionsbekämpfung sagen, um Sie nicht mit nur einem sehr klaren Satz hier stehen zu lassen. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir sehr darauf gedrungen haben, dass sich in der Ukraine auch in Sachen Korruptionsbekämpfung etwas tut. Sie wissen – das ist Ihnen nicht fremd –, dass im Gesetzgebungsbereich Reformen angestoßen worden sind, dass eine Antikorruptionsbehörde sowie eine Korruptionspräventionsagentur gegründet worden sind und dass mit diesen Reformen auch die Bildung einer gesonderten Antikorruptionsgeneralstaatsanwaltschaft verbunden ist.

Wir sehen aber, dass diese Maßnahmen nicht voll umgesetzt worden sind, dass die Behörden noch nicht voll arbeitsfähig sind und sichtbare Ergebnisse der Korruptionsbekämpfung noch fehlen. Das heißt, wir können an sehr konkreten Punkten ansetzen, sodass sich die Forderung des Bundesaußenministers – „Null Toleranz bei Korruption“ – auf sehr konkrete Punkte bezieht.

Ich halte es für wichtig, dass wir diese Forderung nicht nur in einem Satz formulieren, sondern auch konkrete Ansatzpunkte haben. Zu der anderen Frage schlage ich vor, dass ich sie Ihnen schriftlich beantworte.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Eben. Die Zeit für die Beantwortung der Frage ist auch abgelaufen. Die Kollegin Dağdelen hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Vielen herzlichen Dank. – Ich würde gerne noch einmal nachhaken. Sie haben hier gesagt, dass Sie zum Thema Korruption klare Sätze formuliert haben. Mich würde interessieren: Wo sind denn die klaren Taten der Bundesregierung? Da in der Ukraine Minister zurücktreten, weil sie vom Präsidenten bzw. vom Ministerpräsidenten an der Bekämpfung der Korruption gehindert werden, Sie aber weiterhin darauf bestehen, Milliarden von Steuergeldern in dieses korrupte Regime zu investieren, würde ich gerne wissen: Wann gibt es nicht nur klare Sätze, sondern auch klare Taten, und woran messen Sie den Erfolg? Es muss doch eine Messlatte für den Umgang mit deutschen Steuergeldern geben. Es muss doch klar sein, ab welchem Punkt die deutsche Bundesregierung kein Steuergeld mehr an das korrupte Regime in Kiew schickt.

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Frau Kollegin Dağdelen, ich habe in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Hunko drei sehr konkrete Punkte genannt. Es geht um Entwicklungen in der Ukraine, an denen man erkennen kann – da kann man auch konkret nachhaken –, welche Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung gemacht werden. Wir wissen alle gemeinsam, dass die Frage der Korruption in der Ukraine eine ganz entscheidende ist.

Deshalb halte ich es für klug, dass wir seitens der Bundesregierung unsere finanziellen Hilfen auf bilateraler Ebene an konkrete Projekte knüpfen. Das gilt für die Mittel, die wir 2015 gegeben haben, und auch für die Mittel, die wir 2016 geben. Mit den konkreten Projekten ist eine Mittelbindung verbunden. Ich glaube, das ist ein Schutz vor Korruptionsanfälligkeit. 

Plenarprotokoll 18/157

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko