Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Beteiligten und Zeitrahmen einer Prüfung der „rechtlichen und technischen Machbarkeit“ des Europäischen Kriminalaktennachweis (EPRIS) mitteilen, deren „grundsätzlicher polizeifachlicher Bedarf“ bereits durch eine von der EU-Kommission beauftragte Machbarkeitsstudie durch Belgien festgestellt wurde, die aber offenbar nicht wie angekündigt im Dezember 2015 abschließend bewertet wurde (vgl. Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/1832 und 18/7698), und inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die beim Bundeskriminalamt geführten „Gewalttäterdateien“ in den EU-weiten Austausch von Kriminal- bzw. Ermittlungsakten eingebunden werden?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 4. März 2016:
Die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit in Kooperation mit Frankreich, Finnland, Spanien, Irland, Ungarn und Europol dauert an. Ziel ist ein Verfahren zur pseudonymisierten Suche nach einzelnen Verdächtigen in Kriminalaktennachweisen der Partnerstaaten (Hit/No-Hit-Verfahren).
Drucksache 18/7794