Inwiefern nimmt die Bundesregierung Berichte über das in mindestens 20 Fällen erfolgte Ausspionieren der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Drohnen des eigenen Verteidigungsministeriums (USA Today vom 9. März 2016) zum Anlass, statt einer lediglich „schriftlich bestätigten“ Zusicherung zur Abschaltung der Aufklärungssensorik von US-Überwachungsdrohnen beim Flug durch deutsche Lufträume (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/6978 zu Frage 22) die versprochene Abschaltung durch eigene Maßnahmen zu überprüfen, und was ergab die „ressortübergreifende Abstimmung“ innerhalb der Bundesregierung, einem neuerlichen Antrag der US-Regierung zur Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung für den Transit zur EU-Außengrenze mit Russland bis zum 1. Oktober 2016 zuzustimmen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7706 zu Frage 10)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle:
Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Transits durch den deutschen Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde schriftlich in einem Memorandum of Understanding bestätigt. Aufgrund des klaren politischen Willens Deutschlands zur Unterstützung der USA und der östlichen Bündnispartner wie auch der Allianz insgesamt ist eine Verlängerung der bisher erteilten Überfluggenehmigung sowie des bestehenden Letter of Agreement unter Berücksichtigung aller bestehenden Auflagen bis zum 13. Oktober 2016 beabsichtigt. Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die nicht bereits in den Bundestagdrucksachen 18/6978 und 18/7706 erläutert sind.
In Umsetzung des Ergebnisses der „ressortübergreifenden Abstimmung“ zum neuerlichen Antrag der US-Regierung zur Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung durch den deutschen Luftraum werden die notwendigen luftraumseitigen Maßnahmen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranlasst.
Plenarprotokoll 18/160