Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

In welchen genauen Seegebieten erfolgt die Seeraumüberwachung durch den NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) gegen Fluchthelfer in der Ägäis (bitte auch mitteilen, wenn bestimmte Seegebiete zwar zur Überwachung vorgesehen sind, diese aber, wie mir bekannt ist, vor den griechischen Inseln Samos, Kos und Leros von der Türkei oder Griechenland noch nicht gestattet wurde), und wie viele „verdächtige“ Schiffsbewegungen wurden seit Bestehen der NATO-Mission in jedem Monat an die zuständigen griechischen und türkischen Behörden (mutmaßlich die Küstenwachen) gemeldet?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe:

Für die Seeraumüberwachung durch den NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 – kurz SNMG 2 – wurde am 6. März 2016 eine sogenannte „Area of Activity“ festgelegt, die auch griechische und türkische Hoheitsgewässer in der östlichen Ägäis umfasst.

Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Seeraumüberwachung durch die Schiffe der NATO lediglich in internationalen Gewässern.

Die „Area of Activity“ ist in vier sogenannte „Focus Areas“, also Schwerpunktgebiete, unterteilt.

Die „Focus Area 1“ umfasst die Gewässer um die griechische Insel Lesbos bis zum türkischen Festland, die „Focus Area 2“ die Gewässer um die griechische Insel Chios bis zum türkischen Festland. In diesen beiden Gebieten erfolgt derzeit die Seeraumüberwachung durch die NATO.

Die Gebiete „Focus Area 3“ mit den Gewässern um die griechischen Inseln Samos, Ikaria und Patmos bis zur Küste des türkischen Festlands sowie die „Focus Area 4“ mit den Gewässern um die Inselgruppe der Dodekanes, zu der unter anderem auch Kos und Leros gehören, bis zur Küste des türkischen Festlands werden bislang nicht durch die SNMG 2 befahren.

Die Abstimmung auf der Ebene des NATO-Hauptquartiers mit den Anrainerstaaten Griechenland und Türkei zum Befahren dieser Gebiete dauert an. Der Grund dafür ist der in diesen beiden Gebieten unklare Verlauf der Seegrenzen zwischen der Türkei und Griechenland.

Durch die SNMG 2 wurden im März 2016 38 und im April 2016 bislang 34 Bootsbewegungen mit mutmaßlichem Bezug zu illegaler Migration an die Küstenwachen Griechenlands und der Türkei und die EU-Grenzschutzagentur Frontex weitergemeldet.

Plenarprotokoll 18/166

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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