Welche Details zu Zahl und Adressaten einer „erhebliche[n] Reihe von Anbahnungsversuchen von Mitarbeitern der Parlamentarier oder politischer Stiftungen“ kann die Bundesregierung zu angeblichen Aktivitäten „russische[r] Agenten“ liefern, die laut dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz „bis in den deutschen Bundestag“ hineinreichten (Magazin FOCUS vom 15. April 2016, bitte die angeblich adressierten Abgeordneten bzw. Fraktionen sowie Bundestagsabteilungen benennen), und über welche belastbaren Hinweise (auch nachrichtendienstliche) verfügt die Bundesregierung, wonach „der Kreml jede Gelegenheit nutzt, um Deutschland zu diskreditieren“ und sich dabei der Mittel „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propaganda und Zersetzung“ bedient?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 26. April 2016:
Seit dem Beginn der Ukraine-Krise zeichnen staatlich kontrollierte Medien und Organisationen das Bild eines im Vergleich zu Russland schwachen und instabilen Europas. Hierdurch entsteht ein Narrativ, das nur noch wenig Bezug zur Realität aufweist.
Russische Propaganda und Desinformationskampagnen in Deutschland sind derzeit in unterschiedlicher Form und Intensität feststellbar. Zuletzt dürfte die tragende Rolle der Bundesregierung bei der Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Deutschland weiter in den Fokus russischer Propaganda gerückt haben.
Die Beeinflussungsversuche finden überwiegend durch staatlich gelenkte russische Medien (z. B. Russia Today, Sputnik News) statt. Die Versuche russischer Medien sind nicht auf Deutschland beschränkt, sondern derzeit europaweit in unterschiedlicher Intensität feststellbar.
Ereignisse in Deutschland werden häufig durch Kreml-nahe Medienorgane so aufbereitet, dass ein angeblicher moralischer, politischer, gesellschaftlicher oder ökonomischer „Verfall“ Deutschland „dokumentiert“ wird. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik wird dabei die Bundesregierung immer wieder diskreditiert. Nicht zuletzt die verzerrte Darstellung im „Fall Lisa“ durch russische Medien ist ein markantes Beispiel hierfür.
Auch sogenannte Internet-Trolle versuchen, in Diskussionsforen und sozialen Netzwerken mit pro-russischen Ansichten die übrigen Nutzer zu manipulieren oder den Kommunikationsfluss in destruktiver Weise zu stören.
Im Hinblick auf die weitere Teilfrage zu russischen Anbahnungsversuchen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass die Beantwortung dieses Komplexes aus Gründen des Staatswohls zum Teil nicht in offener Form und zum Teil sogar selbst in eingestufter Form nicht erfolgen kann. Die weitere Beantwortung kann zum Teil deshalb nicht offen erfolgen, weil eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung sensible Informationen über den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen würde. Neben Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung ebenso Einzelheiten zur jeweiligen nachrichtendienstlichen Erkenntnislage besonders schutzbedürftig. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte der jeweiligen Dienste zu. Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, ist zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Aus diesem Grunde sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
Darüber hinaus kann eine Auskunft zu erfragten Details zu Zahl und Adressaten von russischen Anbahnungsversuchen selbst in eingestufter Form nicht erfolgen, da es sich hierbei um solche Informationen handelt, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Hierbei muss insoweit jedes Risiko eines Bekanntwerdens ausgeschlossen werden, weshalb auch eine eingestufte Übermittlung der erfragten Information ausscheiden muss.
Eine Offenlegung der erfragten detaillierten Informationen über die Erkenntnisse der Nachrichtendienste des Bundes, insbesondere der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Quellenund Vertrauensschutzes sowie des Schutzes nachrichtendienstlicher Methoden besonders schutzbedürftig sind. Bei deren Bekanntwerden wären russische Nachrichtendienste in der Lage zu analysieren, welche Anbahnungsversuche der Spionageabwehr bekannt geworden sind und welche bislang noch nicht. Hierdurch entstünde erheblicher Schaden für die Bundesrepublik Deutschland, den es unbedingt zu vermeiden gilt.
Drucksache 18/8281