Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Existenz, Umfang und Kriterien von Listen von Politikerinnen und Politikern, Journalistinnen und Journalisten und anderen Akteurinnen und Akteuren, auf deren Grundlage den gelisteten Personen die Einreise in die Ukraine verweigert wird, und welche Fälle von Einreiseverweigerungen der genannten Personengruppen in die Ukraine sind der Bundesregierung seit Anfang 2014 bekannt (bitte auflisten)?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Gern. – Frau Präsidentin! Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, dass bei ukrainischen Grenzkontrollen Personendaten abgeglichen werden anhand von nationalen ukrainischen Listen von Personen, denen die Einreise in die Ukraine verweigert werden soll. Über die Kriterien für die Listung liegen der Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung erhält im Zweifel nur bei deutschen Staatsangehörigen und konkretem Einreiseversuch Kenntnis einer etwaigen Listung und Einreiseverweigerung durch die ukrainischen Behörden. Aktuell wurde zwei deutschen Journalisten, Saadi Isakov und einem weiteren, die Einreise verweigert. Die Deutsche Botschaft Kiew hat daraufhin am 6. Mai offiziell um Begründung der Einreiseverweigerung gebeten und auf die Pflichten hingewiesen, denen die Ukraine nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Presse- und Rundfunkfreiheit unterliegt. Eine Antwort steht noch aus.
Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Herr Kollege Hunko.
Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatsministerin Böhmer, es ist schon mal erfreulich, dass die deutsche Seite reagiert hat. Der konkrete Anlass meiner Frage ist in der Tat die Einreiseverweigerung für die Journalisten Isakov und Ulrich Heyden. Das ging auch ein bisschen durch die deutschen Medien. Im Fall Isakov war es so, dass er ein Interview mit einem der Überlebenden des Massakers am 2. Mai 2014 in Odessa geführt hat, was wahrscheinlich der Hintergrund für die Einreiseverweigerung ist. Bei Ulrich Heyden war es auch eine kritische Berichterstattung zur Ukraine. Sind Ihnen darüber hinaus weitere Journalisten oder vielleicht auch Abgeordnete bekannt, gegen die Einreiseverweigerungen vorliegen?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege, wir haben keine weiteren belastbaren Kenntnisse. Es gab Namen, die im September 2015 in der Presse kursierten. Sie wissen, es handelte sich dabei unter anderem um einen deutschen Journalisten, Michael Rutz. Nach den internationalen Protesten wurde die Einreiseverweigerung zurückgezogen.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Das ging damals tatsächlich durch die Medien. Es war eine Liste von, ich glaube, 400 Journalisten international. Damals habe ich auch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort sagten Sie: Es gibt da keine deutschen Staatsbürger. Gegen mich liegt ein Einreiseverbot in die Ukraine vor, das schon damals in Kraft war und das auch Bestand hatte, obwohl ich für den Bundestag, für den Europaausschuss, im Februar dorthin fahren wollte. Ist Ihnen das bekannt, und ist Ihnen bekannt, ob vielleicht gegen weitere Abgeordnete des Bundestages Einreiseverbote vorliegen?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege, ich weiß, dass Sie zu vielen Gesprächen im Auswärtigen Amt waren und dort um Beratung nachgesucht haben. Ich glaube, Sie gehören zu den bestinformierten Kollegen hier im Deutschen Bundestag, was diese Fragen anbetrifft.
(Andrej Hunko [DIE LINKE]: Das war nicht die Frage! Aber weitere Abgeordnete?)
Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Alle Ihre Fragen sind schon beantwortet, wenn auch nicht zu Ihrer Zufriedenheit.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Bundesregierung ist auskunftspflichtig gegenüber dem Parlament!)
Ich bedanke mich bei der Staatsministerin für die Beantwortung der Fragen.
Plenarprotokoll 18/169