Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Ziele von geplanten Ratsschlussfolgerungen bekannt, die den „direkten“ Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Telekommunikationsdaten von Internetunternehmen und Diensteanbietern auch ohne den Weg der gegenseitigen Rechtshilfe zum Inhalt haben könnten (Rede der Kommissarin Jourová beim European Criminal Law Academic Network am 25. April 2016), und wann im Juni sollen diese Ratsschlussfolgerungen von der niederländischen Ratspräsidentschaft im Entwurf vorgelegt und beraten werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 19. Mai 2016:
Die Niederlande haben das Thema der verbesserten Bekämpfung von Kriminalität im sogenannten Cyberspace zu einem Schwerpunkt ihrer aktuellen EU-Ratspräsidentschaft gemacht, was von den übrigen Mitgliedstaaten auf dem Informellen Rat der Justiz- und Innenminister vom Januar 2016 ausdrücklich begrüßt wurde.
Die genannten Ratsschlussfolgerungen tragen den Titel „[Draft] Council Conclusions on improving criminal justice in cyberspace“ (noch ohne Ratsdokumentennummer), verstehen sich als Fortsetzung der bisherigen Überlegungen auf Ebene der Europäischen Union und sollen dem Rat der Innen- und Justizminister am 9. Juni 2016 vorgelegt werden.
Die Ratsschlussfolgerungen befassen sich mit Möglichkeiten, Antworten auf Herausforderungen zu finden, die eine Nutzung des Cyberspace zu kriminellen Zwecken für die Strafverfolgung mit sich bringt. Diese Herausforderungen liegen unter anderem in der besonderen Eilbedürftigkeit begründet, die bei der Sicherung von schnell zu löschenden elektronischen Beweismitteln besteht, und in den verstärkt anzutreffenden grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Die Ratsschlussfolgerungen zeigen Denkansätze auf, die Gegenstand der weiteren Beratungen auf EU-Ebene sein sollen. Hierzu zählt auch, die unmittelbare Kooperation von Strafverfolgungsbehörden mit (ausländischen) privaten Diensteanbietern zu verbessern oder andere vergleichbare Lösungen zu finden, die es ermöglichen, möglichst kurzfristig bestimmte Datenkategorien, insbesondere Bestandsdaten, erlangen zu können.
Das Papier will die anstehenden inhaltlichen Diskussionen zu dem Gesamtthema strukturieren. Lösungen oder Vorfestlegungen auf bestimmte Lösungen sind in den Ratsschlussfolgerungen nicht enthalten, sondern bleiben künftigen Beratungen vorbehalten. Die Europäische Kommission soll in den Ratsschlussfolgerungen ersucht werden, bis zum Sommer 2017 eine Analyse und gegebenenfalls auch Vorschläge vorzulegen. Sodann wird die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einschätzungen der Kommission beginnen. Die Bundesregierung wird sich hieran aktiv beteiligen.
Drucksache 18/8523