Was ist der Bundesregierung über Einzelvorhaben einer Interpol-Reform 2020 bekannt, die als „Neuausrichtung von Interpol“ bezeichnet wird und unter anderem die Festigung von Interpol als „Informationsdrehscheibe“ der internationalen Polizeikooperation, vor allem durch qualitativ hochwertigen Datenaustausch, polizeiliche Ausbildungsangebote sowie „praktische Tools“ beinhalten soll (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich vom 24. Mai 2016) und laut dem früheren Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Jürgen Stock, weitere „strategische Partnerschaften mit dem Privatsektor“ (ähnlich der Initiative „I-Checkit“) vorbereitet (www.interpol.int vom 5. November 2015), und auf welche Weise sind Bundesbehörden (auch in Form von Vorschlägen, Diskussionen oder Pilotprojekten) in die Interpol-Reform 2020 involviert?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Das Projekt „INTERPOL 2020“ wurde vom neuen Generalsekretär Jürgen Stock im Januar 2015 angestoßen. Ziel des Projektes ist es, die Organisation Interpol, ihre Aufgaben, Prioritäten und Strukturen umfassend zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Veränderungen anzustoßen.
Zunächst erfolgte hierfür im Jahr 2015 eine organisationsinterne Überprüfung im Generalsekretariat von Interpol. Im Jahr 2016 erfolgt die Einbindung der 190 Mitgliedsländer von Interpol in einem Konsultationsprozess zu drei Themenbereichen:
– Verwaltung, insbesondere Finanzierung und Organisation,
– Partnerschaften und Netzwerkbildung und
– Entwicklung neuer Dienste und technischer Lösungen.
Ziel ist es, der Generalversammlung von Interpol im November 2016 erste Empfehlungen vorzulegen. Derzeit gibt es noch keine konkreten Festlegungen, etwa hinsichtlich weiterer strategischer Partnerschaften mit dem Privatsektor oder bestimmter neuer Dienste.
Das Bundeskriminalamt unterstützt den mit dem Projekt eingeleiteten Veränderungsprozess und hat sich dahin gehend anlässlich der 44. Europäischen Regionalkonferenz von Interpol vom 18. bis 20. Mai 2016 in Prag positioniert. Zudem hat das Bundeskriminalamt die Übermittlung einer schriftlichen Stellungnahme angekündigt.
Plenarprotokoll 18/172