Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Instrumente zur Benachrichtigung, Aufklärung und Untersuchung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung, die eine Kombination von Finanz- und Telekommunikationsdaten vornehmen und dabei neben Daten über Finanzströme und Konten auch Informationen von Telekom-Carriern, Satelliten, Telefonnetzen, Mobiltelefonen und aus dem Internet als „neue Erkenntnisquellen“ verarbeiten (etwa ähnlich wie die im EU-Forschungsprogramm HEMOLIA unter Leitung von Verint Systems Inc. beforschten Anwendungen, an dem keine Bundesbehörden beteiligt waren, http://cordis.europa.eu/result/rcn/154419_ de.html), und inwiefern hält es das Bundesinnenministerium für denk- oder sogar machbar, mit derartigen IT-Werkzeugen durch die Auswertung eines „Finanz-Fußabdrucks“ nicht nur Straftaten aufzuklären, sondern als Gefahrenabwehr auch einen „Radikalisierungsprozess“ erkennen zu können (www.euems.com/practical.asp?event_id=2287&page_id=4766)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:

Das Bundeskriminalamt verfügt über kein spezielles IT-Werkzeug, das eine Kombination von Finanz- und Telekommunikationsdaten vornehmen kann und dazu weitere Daten verarbeitet oder analysiert.

Bei Ermittlungsverfahren, die von den Zollfahndungs- ämtern geführt werden, und Maßnahmen des Zollkriminalamtes nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erfolgt – soweit gesetzlich bzw. strafprozessual zulässig – eine Verknüpfung von Finanz- und Telekommunikationsdaten im Rahmen der Auswertung der in den vorgenannten Verfahren/Maßnahmen erlangten Beweismittel. Zur Aufarbeitung dieser Daten bedient sich der Zollfahdnungsdienst der Analyse- und Visualisierungssoftware „Analyst’s Notebook“.

Anhaltspunkte auf mögliche Gefährder oder die Unterstützung terroristischer Vereinigungen durch Verdächtige bzw. die von den Maßnahmen Betroffenen werden dabei regelmäßig nicht mittels der verwendeten Software, sondern durch die Bewertung der Daten durch Ermittlungsbeamte gewonnen.

Das Forschungsprojekt HEMOLIA ist der Bundesregierung nicht bekannt, es ist daher auch nicht möglich, abzuschätzen, welche Auswerte- und Analysemöglichkeiten ein solches Werkzeug bieten könnte. Die Bundesregierung sieht daher von einer Bewertung ab.

Plenarprotokoll 18/172 

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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