Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Details kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von Kampfdrohnen mitteilen, der nach gegenwärtigem Stand eine Bewertung der Zulassungsfähigkeit und Waffenintegration für die als „Überbrückungslösung“ geltende Auswahlentscheidung Heron TP bis zum zweiten Quartal 2016 vorsieht (Newsletter Verteidigung, Ausgabe 21/2016), woraufhin der Abschluss von Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings mehrerer Heron TP erfolgen soll (bundeswehr.de vom 13. Januar 2016), um anschließend ein Vergabeverfahren zur Bewaffnung mit „Wirkmitteln“ zu eröffnen, jedoch ab dem Jahr 2025 auf die bis dahin zu entwickelnde „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen umgestiegen werden soll, wozu die Bundesregierung eine zweijährige Definitionsstudie für eine solche europäische Drohne der MALE-Klasse (MALE: Medium Altitude Long Endurance) beginnen will, und was ist für die „Herstellung der Voraussetzungen“ erforderlich, damit die Bundesregierung mit „Systemherstellern von Effektoren“ erstmals Kontakt zur Bewaffnung der Drohnen aufnimmt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7725)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe:

Im Projekt MALE-UAS-Überbrückungslösung hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 12. Januar 2016 eine Auswahlentscheidung zugunsten der Heron TP getroffen. Es ist beabsichtigt, fünf Systeme Heron TP und das zum Betrieb dieser Luftfahrzeuge notwendige Peripheriegerät und auch deren Betrieb im Einsatz im Rahmen eines Leasingvertrages zu realisieren.

Darüber hinausgehende Leistungen, zum Beispiel die Ausbildung von Personal, sollen durch eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung geregelt werden.

Die Realisierung dieses Geschäftsmodells ist mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden. Die notwendigen Vertragsunterlagen werden zurzeit im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt.

Aufgrund der hohen Qualitätsstandards und der Maßstäbe, die sich das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr gesetzt hat, wird im Bundesministerium der Verteidigung von einer parlamentarischen Befassung spätestens im ersten Quartal 2017 ausgegangen.

Mit Blick auf die Bewaffnungsfähigkeit der Heron TP wurden bisher nur Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe geführt. Verhandlungen zur Bewaffnungsfähigkeit werden erst nach der Eröffnung des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot geführt. 

Plenarprotokoll 18/175

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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