Zu welchem Ergebnis haben etwaige diplomatische Handlungen der Bundesregierung gegenüber den ukrainischen Behörden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater Daten mehrerer tausend – auch deutscher – in den so genannten „Volksrepubliken“ in der Ost-Ukraine akkreditierter Journalistinnen und Journalisten durch einen ukrainischen Abgeordneten (spiegel.de vom 11. Mai 2016: „Datenleck: Tausende Journalistennamen aus Ostukraine öffentlich gemacht“) geführt (bitte auch Zeitpunkt und Ebene der diplomatischen Kontakte angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Veröffentlichung der Daten für die Gefährdung der Presse- und Meinungsfreiheit (auch deutscher Journalist/innen) in der Ukraine?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 30. Mai 2016:
Die Bundesregierung hat über die Deutsche Botschaft in Kiew unmittelbar nach Bekanntwerden der Veröffentlichung der Journalistenliste auf der Seite einer ukrainischen Nichtregierungsorganisation am 12. Mai 2016 diesen Vorgang sowohl mit dem ukrainischen Außenministerium als auch mit dem Informationsminister der Ukraine aufgenommen.
Die Bundesregierung hat dabei deutlich gemacht, dass sie die Veröffentlichung persönlicher Daten der Journalisten mit dem Ziel, sie als angebliche Kollaborateure der separatistischen Kräfte im Donbass öffentlich zu brandmarken, als einen schwerwiegenden Vorfall ansieht. Er hat ernste Besorgnis in der Bundesregierung und bei den betroffenen deutschen Journalisten ausgelöst – nicht zuletzt weil es nach der Bekanntgabe der Kontaktdaten zu Drohungen gegenüber einzelnen betroffenen Journalisten gekommen ist.
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in einem Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko diese Sorge der Bundesregierung deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch haben der deutsche Botschafter und der Leiter der EU-Delegation in Kiew bei einem gemeinsamen Gespräch mit dem ukrainischen Innenminister am 24. Mai 2016 mit Nachdruck das Thema anhängig gemacht.
Weitere Gespräche mit der ukrainischen Regierung in Kiew, auch im EU-Rahmen, sind geplant. Wir erwarten, dass die ukrainische Regierung eine freie, gefahrlose Ausübung von journalistischer Tätigkeit in der Ukraine sicherstellt. In ihrer Antwort hat die ukrainische Regierung versichert, dass sie die Sorge der Bundesregierung teilt. Sie hat darauf verwiesen, dass es ihr aufgrund der ukrainischen Gesetzeslage an einer rechtlichen Handhabe gegen die Initiatoren des Datenlecks, einer Nichtregierungsorganisation, fehle.
Drucksache 18/8659