Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche mit dem deutsch-spanischen Vertrag über die Kriegsopferversorgung aus dem Jahr 1962 (vgl. Bundestagsdrucksache IV/718) vergleichbaren Verträge, aus denen sich für ehemalige Nazi-Kollaborateure aus anderen Ländern Ansprüche auf Versorgungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben, hat die Bundesregierung nach Ende des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen (bitte nach Jahr und Vertragsstaaten aufschlüsseln), und ehemalige Mitglieder welcher Verbände bzw. Freiwilligenverbände können auf Grundlage dieser Verträge Ansprüche auf Versorgungsleistungen geltend machen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller vom 3. Juni 2016:

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde neben dem in der Frage erwähnten deutsch-spanischen Vertrag ein weiterer völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen: Der Vertrag vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter, ratifiziert mit Gesetz vom 10. März 1964 (BGBl. 1964 II S. 220), geändert durch den Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrags vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter, ratifiziert mit Gesetz vom 27. April 1970 (BGBl. 1970 11 S. 197).

Auf konkrete Truppenverbände bzw. Freiwilligenverbände wird in dem Vertrag nicht eingegangen.  

Drucksache 18/8766

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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