Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von einem Geheimdienst der Ukraine angeblich 15 vereitelten „Terroranschläge“ auf die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich und die Festnahme eines Verdächtigen (den französische Geheimdienste jedoch eher für einen Waffenschmuggler halten, Spiegel Online vom 8. Juni 2016), nicht – wie berichtet – auf eigenen Erkenntnissen des Dienstes beruht, sondern wesentlich auf Zulieferungen anderer ausländischer Dienste zurückzuführen ist, und von welcher staatlichen oder nicht-staatlichen Stelle in der Ukraine könnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdächtige die 130 Kilogramm Sprengstoff erworben oder anderweitig erlangt haben?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 15. Juni 2016:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die belegen würden, dass die Festnahme des Verdächtigen auf die Zulieferung ausländischer Dienste zurückzuführen ist. An Spekulationen zur Herkunft des Materials beteiligt sich die Bundesregierung nicht.
Drucksache 18/8815