Wie weit ist die Umsetzung der in der zweiten Minsker Vereinbarung zur Lösung des Ukraine-Konflikts von Februar 2015 vereinbarten 13 Punkte nach Ansicht der Bundesregierung fortgeschritten (bitte einzeln für jeden Punkt angeben), und welche der 13 Punkte muss Russland aus Sicht der Bundesregierung eigenverantwortlich umsetzen, damit sie einer Beendigung der Sanktionen gegen Russland zustimmt (bitte die konkreten Maßnahmen benennen, die Russland umsetzen soll)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 20. Juni 2016:
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2015 haben die Geltungsdauer der Wirtschaftsmaßnahmen gegen Russland mit der Umsetzung der Minsker Vereinbarung verbunden. Die Wirtschaftsmaßnahmen wurden im Lichte des unzureichenden Umsetzungsstands des Minsker Maßnahmenpakets im Juli 2015 und im Januar 2016 um jeweils sechs Monate verlängert und sind derzeit bis zum 31. Juli 2016 befristet.
Russland kommt zunächst durch seine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Separatisten eine zentrale Rolle bei der Umsetzung derer Verpflichtungen zu, etwa bei der Einhaltung des Waffenstillstands und dem Rückzug schwerer Waffen, sowie der Ermöglichung des dabei erforderlichen Monitorings durch die OSZE. Gleiches gilt etwa in den laufenden Beratungen über ein Lokalwahlgesetz in bestimmten Gebieten von Luhansk und Donezk oder den Beratungen über einen Sonderstatus für den Donbass.
Russland hat durch das Minsker Maßnahmenpaket auch eigene konkrete Verpflichtungen übernommen, etwa was den Abzug ausländischer bewaffneter Formationen, militärischer Ausrüstung und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine sowie die Wiederherstellung der vollen Kontrolle der Regierung in Kiew über die Grenze zu Russland betrifft (Punkte 9 und 10). Diese Punkte sind noch nicht umgesetzt.
Für die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets bleibt entscheidend, dass alle Partner ihrer Mitverantwortung für die Vereinbarungen gemeinsam in konstruktiver Weise gerecht werden. Keine Seite kann sie alleine umsetzen. Die Bundesregierung unterstützt daher den fortgesetzten Dialog über die aus dem Minsker Maßnahmenpaket resultierenden Verpflichtungen sehr intensiv.
Drucksache 18/8933