Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Vorgehen der XXXLutz-Gruppe, Möbelhäuser nach ihrem Erwerb systematisch in u. a. Kapital- und Personengesellschaften aufzuspalten, so dass bei einer Kündigung des Dienstleistungsvertrages zwischen der Kapital- und der Personengesellschaft die Personengesellschaft betriebsbedingte Kündigungen aussprechen kann, ohne die gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise den Kündigungsschutz von Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung, Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern oder Mitarbeitern mit sehr langer Betriebszugehörigkeit beachten zu müssen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake vom 25. Juli 2016:

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu dem Vorgehen der XXXLutz-Gruppe vor. Über die Motivation des Unternehmens, Umstrukturierungen vorzunehmen, hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Die Wirksamkeit von Kündigungen unterliegt der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte.

Drucksache 18/9295

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko