Was ist der Bundesregierung zur Kostenregelung für eine Überlassung von 20 gepanzerten Fahrzeugen samt Fahrzeugteilen und medizinischer Ausrüstung bekannt, die durch die EU Advisory Mission to Libya (EUBAM Libyen, 15 Fahrzeuge) sowie die EU Monitoring Mission Georgia (EUMM Georgien, 5 Fahrzeuge) an die OSZE-Mission „Special Monitoring Mission to Ukraine“ (SMMU) erfolgte und bei der die EU Advisory Mission to Ukraine (EUAM Ukraine), die tunesische Regierung, das operationelle Hauptquartier für zivile EU-Missionen und die EU-Verteidigungsagentur eine Vermittlungsrolle spielten (Pressemitteilung Auswärtiger Dienst vom 27. März 2016), und inwiefern sollen die „B6“-Klasse geschützten Fahrzeuge von EUBAM Libyen bei einer aktiven Weiterführung der Mission womöglich zurückgegeben oder durch einen Neukauf ersetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 12. Juli 2016:
Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es zu, dass geschützte Fahrzeuge der EU-Beobachtermission EUMM Georgien und der EU-Grenzberatungsmission EUBAM Libyen an die OSZE-Beobachtermission Special Monitoring Mission to Ukraine (SMMU) übergingen. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Kostenregelung einzelner Beschaffungen der SMMU im Sinne der Fragestellung vor.
Erkenntnisse zur möglichen Beschaffung neuer Fahrzeuge der GSVPGrenzberatungsmission EUBAM Libyen liegen der Bundesregierung nicht vor. Grundsätzliche Diskussionen zur möglichen Verlängerung von EUBAM Libyen dauern derzeit in den zuständigen Gremien in Brüssel an. Die Beschaffung einzelner Fahrzeuge ist derzeit nicht Gegenstand dieser Diskussionen.
Drucksache 18/9191