Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern hält die Bundesregierung auch in diesem Jahr an ihrer Praxis fest, ausländische Geheimdienste zur „Pflege partnerschaftlicher Beziehungen“ zum Sommerfest des BND-Präsidenten, zum Münchner Oktoberfest und zum Neujahrsempfang einzuladen (vergleiche Plenarprotokolle 18/111 und 18/114 sowie Bundestagsdrucksache 18/6521; bitte die eingeladenen Dienste und die verausgabten Mittel aufführen), und welche dieser Dienste folgten oder folgen der jeweiligen Einladung im Jahr 2016?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat im Jahr 2016 Vertreter ausländischer Nachrichtendienste zu Großveranstaltungen eingeladen, die der Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen dienten. Ein Neujahrsempfang fand nicht statt.

Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Staatswohlgründen nicht offen erfolgen. Diese Informationen betreffen Ausgaben, deren Bewirtschaftung der Gesetzgeber in § 10a BHO geheim zu haltenden Wirtschaftsplänen zugewiesen hat. Einzelne Kostenaufstellungen aus den Wirtschaftsplänen unterliegen zwar nicht notwendigerweise dem gleichen Geheimhaltungsgrad wie das Gesamtprodukt.

Eine offene Beantwortung der Frage betrifft jedoch Details der Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten, deren öffentliche Bekanntgabe sich, insbesondere in Bezug auf einzelne, zeitlich konkretisierbare gemeinsame Veranstaltungen, nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken könnte. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Ausgestaltung der Beziehungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten gezogen werden. Dies könnte dazu führen, dass ausländische Nachrichtendienste die Zusammenarbeit einschränken. Durch die hierdurch drohenden Erkenntnisverluste würde die Auftragserfüllung des BND beeinträchtigt.

Weitere Auskünfte werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und können im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages von Berechtigten eingesehen werden. Die als „Geheim“ eingestuften Informationen habe ich bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen lassen. 

Plenarprotokoll 18/189

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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