Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Zustand des in der Türkei inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan, dessen Anwälte und Angehörige beklagen, seit über einem Jahr kein Lebenszeichen von ihm zu haben, was zu einem Hungerstreik von 50 Politikerinnen und Politikern, geführt hat, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Behandlung Öcalans rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätzen entspricht?
Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein vom 14. September 2016:
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu den Haftbedingungen des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan in der Haftanstalt Imrali. Eine Delegation des Anti-Folter-Komitees (CPT) des Europarates hat am 28. und 29. April 2016 zuletzt die Haftanstalt Imrali besucht, um sich vor Ort über die Haftbedingungen zu informieren.
Laut CPT-Pressemitteilung vom 7. September 2016 wurden damit zusammenhängende Fragen zudem im Rahmen des Besuchs einer CPT-Delegation in der Türkei vom 29. August bis 6. September 2016 besprochen. Die Pressemitteilung ist unter www.cpt.coe.int/documents/tur/ 2016-09-07-eng.htm öffentlich zugänglich.
Dem Bruder des PKK-Vorsitzenden, Mehmet Öcalan, wurde am 10. September 2016 ein Besuch in der Haftanstalt Imrali gestattet, wo er ein persönliches Gespräch mit dem Inhaftierten führte. Am 12. September 2016 erklärte Mehmet Öcalan auf einer Pressekonferenz in Diyarbakır, dass sein Bruder sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinde.
Drucksache 18/9641
Auf Nachfrage zur zweiten Teilfrage Antwortete das Auswärtige Amt am 29. September 2016:
„Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu den Haftbedingungen des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan. Eine Beurteilung der Behandlung Herrn Öcalans am Maßstab internationaler Menschenrechtsstandards ist der Bundesregierung daher nicht möglich.“