Über welche Ölförderstätten oder -häfen üben die libysche Einheitsregierung oder ihr loyal gegenüberstehende Ölgarden nach der Einnahme weiterer Ölhäfen durch den General Chalida Haftar nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt noch die Kontrolle aus, und auf welche Weise ist die Bundesregierung (auch auf Ebene der Europäischen Union) hinsichtlich der ausdrücklichen Unterstützung des ägyptischen Außenministers Sameh Shoukry für das militärische Eingreifen Haftars politisch oder diplomatisch gegenüber der Regierung Ägyptens tätig geworden, zumal sie selbst und auch der Europäische Auswärtige Dienst das Vorgehen Haftars scharf kritisiert haben (Statement by the Spokesperson on Libya vom 12. September 2016, Joint Communique on Libya vom 22. September 2016)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 30. September 2016:
Nach Kenntnis der Bundesregierung üben die Einheitsregierung und ihr loyal gegenüberstehende Milizen derzeit Kontrolle über die westliche Ölinfrastruktur aus, einschließlich der Häfen Zawiya, Mellitha und Zuwara. Außerdem untersteht ihr die Offshore-Energieinfrastruktur.
Die Bundesregierung hat die Anschläge auf die Ölterminals im Sirte- Becken in einer gemeinsamen Erklärung mit den USA, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien am 13. September 2016 verurteilt und die Bedeutung einer alleinigen Verwaltung der libyschen Ressourcen, die dem libyschen Volk gehören, durch den Präsidialrat betont.
Die Ölausfuhr untersteht weiterhin ausschließlich der Nationalen Ölgesellschaft, die Weisung vom Präsidialrat erhalt. Diese Position bekräftigt auch das mit Zustimmung des ägyptischen Außenministers verabschiedete Kommuniqué der Libyenkonferenz am 22. September 2016 in New York. Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich auf diplomatischen und politischen Kanälen auch gegenüber Ägypten für eine inklusive politische Lösung der Krise in Libyen ein, für die das VN-vermittelte Libysche Politische Abkommen den Rahmen bildet.
Drucksache 18/9972