Nach welchen Verfahren oder Einschränkungen ist die Zulassbarkeit der Drohne MQ-4C Triton für den deutschen Luftraum laut einer mittlerweile abgeschlossenen Prognose des Luftfahrtamts der Bundeswehr machbar (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/9568 vom 10. Oktober 2016, noch ohne Drucksachennummer), und wann soll die Studie der Firma IABG Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH zur Durchführung eines Vergleichs der Zulassungsvorschriften für die MQ-4C Triton der US-Navy mit den deutschen Zulassungsvorschriften sowie dessen Bewertung vorliegen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe:
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat seinen Beitrag zur Prognose der Zulassbarkeit des MQ-4C TRITON vorgelegt. Die Ergebnisse einer in diesem Zusammenhang an die Firma IABG beauftragten Studie liegen dem Luftfahrtamt der Bundeswehr seit Ende Juni 2016 vor. Damit sind wesentliche Voraussetzungen zur Erarbeitung der endgültigen Zulassbarkeits- und Nutzungsprognose geschaffen.
Nach der Vorlage dieser Prognosen erfolgt im nächsten Schritt die Festlegung des Musterprüfverfahrens und der spezifischen flugbetrieblichen Regelungen. Nach welchem Regelungsverfahren der MQ-4C TRITON dann tatsächlich zugelassen werden kann, ist derzeit nicht hinreichend belastbar geklärt.
Plenarprotokoll 18/195