In welcher Größenordnung waren die 100 000 von Facebook gelöschten Internetinhalte (Hassbotschaften, Beleidigungen etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich strafbar („Facebook nennt erstmals Zahl entfernter Hasskommentare“; ZEIT Online vom 26. September 2016), und zu wie vielen der 100 000 von Facebook gelöschten Internetinhalte haben deutsche Behörden, die „Meldestelle zur Entfernung von Internetinhalten“ bei Europol oder das „EU-InternetForum“ nach Kenntnis der Bundesregierung Nutzerinformationen zur Strafverfolgung rechtswidriger, illegaler Postings erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 14. Oktober 2016:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, in welcher Größenordnung die nach der zitierten Berichterstattung bei ZEIT online von Facebook gelöschten Inhalte strafbar waren. Der Bundesregierung liegt auch keine Auflistung der durch Facebook gelöschten 100 000 Internetinhalte vor. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob einzelne Inhalte bzw. zugehörige Nutzerinformationen Gegenstand polizeilicher Anfragen gewesen sind.
Die von Herrn Bundesminister Maas eingesetzte Task Force zur Bekämpfung rechtswidriger Hassbotschaften im Internet prüft nicht, ob konkrete Einzelfälle von Hassbotschaften rechtswidrig – insbesondere strafbar – sind. Sie hat im Herbst 2015 Standards dafür entwickelt, wie die an der Task Force beteiligten Internet-Unternehmen effektiv gegen rechtswidrige Hassbotschaften vorgehen sollen. Die Internet-Unternehmen prüfen und löschen Inhalte, die ihnen gemeldet werden, in eigener Verantwortung.
Drucksache 18/10095