Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie hat die Bundesregierung auf die in der letzten Woche wieder bekräftigte Ankündigung des türkischen Präsidenten reagiert, wonach die Regierung ein Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe ins Parlament einbringen werde, er von einer Parlamentsmehrheit dafür überzeugt sei und er das Gesetz ratifizieren werde, da es nicht zähle, was der Westen sagt, und inwiefern hält die Bundesregierung im Falle der Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs durch die türkische Regierung eine Initiative im Ministerkomitee des Europarates für geeignet, die darauf zielt, entsprechend Artikel 8 des Statuts des Europarates der Türkei aufgrund der schweren Verletzung von Artikel 3 des Statuts des Europarates vorläufig das Recht auf Vertretung abzusprechen?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer:

Bei meinem Besuch in Ankara am 4. November habe ich auf die negativen Folgen einer Wiedereinführung der Todesstrafe für die Türkei hingewiesen und eindringlich appelliert, auf eine Wiedereinführung zu verzichten.

Im Übrigen geht die Haltung der Bundesregierung klar hervor aus zahlreichen Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, darunter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier, die vor einer Wiedereinführung der Todesstrafe warnen. Diese Aussagen sind der Türkei bekannt.

Eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre ein Verstoß gegen das Protokoll Nummer 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe unter allen Umständen verbietet. Die Türkei hat dieses Protokoll ratifiziert und ist völkerrechtlich daran gebunden. Welche Folgen gegebenenfalls daraus im Rahmen des Europarates zu ziehen wären, müsste in dem dafür zuständigen Gremium – dem Ministerkomitee des Europarats – diskutiert werden.

Quelle: Plenarprotokoll 18/198

Auf Nachfrage teilte das Auswärtige Amt noch mit:

Welche Optionen im Europarat gegebenenfalls in Betracht kommen könnten, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, wenn in der Türkei konkrete Schritte zur Wiedereinführung der Todesstrafe unternommen worden sein sollten. Die in der Frage erwähnten Bestimmungen der Satzung des Europarats und sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeiten sind dem Auswärtigen Amt bekannt.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko