Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die EU-Polizeiausbildungsmission EUBAM Libyen, an der auch die deutsche Bundespolizei beteiligt ist, die libysche Einheitsregierung dazu berät, wohin Geflüchtete zu verbringen wären, wenn die libysche Küstenwache (etwa bei gemeinsamen Patrouillen mit einer zukünftig in „Phase 3“ ausgeweiteten EU-Militärmission EUNAVFOR MED) Geflüchtete in Hoheitsgewässern aufgreift, und was kann die Bundesregierung zu Plänen oder Maßnahmen mitteilen, die Voraussetzungen für den Übergang von EUNAVFOR MED zur „Phase 3“ zu schaffen, was laut der taz.die tageszeitung vom 24. November 2016 unter anderem bedeutet, dass Libyen Migranten nach internationalen Standards aufnehmen können muss, wozu die Zeitung schreibt, es gebe unter den 24 libyschen Internierungslagern auch solche, die der Regierung unterstehen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Herr Kollege Hunko, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Beratung libyscher Behörden durch die zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Mission EUBAM, European Union Border Assistance Mission Libyen, zur Verbringung von aufgegriffenen Migranten. Eine solche Beratung ist auch nicht vorgesehen. Die militärische GSVP-Mission EUNAVFOR MED Operation Sophia befindet sich derzeit in der gemäß Ratsbeschluss vom 18. Mai 2015 vorgesehenen Phase 2i. Das umfasst das An-Bord-Gehen, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schleuserschiffen. Am 23. Mai 2016 wurde das Mandat der Operation um die zusätzlichen Aufgaben „Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine durch Ausbildung und Kapazitätsaufbau“ sowie „Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des Waffenembargos von und nach Libyen“ erweitert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Plänen oder Maßnahmen zur Vorbereitung eines Übergangs in Phase 3 der Operation.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Dr. Schröder, welche der nach meiner Kenntnis 18 libyschen Gefängnisse oder sonstigen geschlossenen Verwahranstalten, in denen Migranten festgehalten werden, unterstehen jetzt der libyschen Einheitsregierung, und welche dieser Anstalten werden von den Milizen geführt, die sich nur manchmal der Einheitsregierung gegenüber loyal erklären? In einer früheren Antwort hatten Sie mir bestätigt, dass Migranten in libyschen Gefängnissen misshandelt und gefoltert werden. Ich gehe auch davon aus, dass sich das nicht geändert hat; Berichte von Human Rights Watch und Amnesty International bestätigen das. Haben Sie einen Überblick über die 18 Gefängnisse, in denen Migranten festgehalten werden?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Staatssekretär.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Darüber haben wir keinen Überblick. Diese Polizeimission befindet sich zurzeit auch nicht in Libyen, sondern außerhalb Libyens, und ist, nur wenn es die Sicherheitslage zulässt, tageweise in Libyen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Eine Studie des Overseas Development Institute vom September dieses Jahres zählt mindestens 3 500 afrikanische Migranten, die in überfüllten libyschen Gefängnissen interniert sind. Über welche Zahlen verfügt die Bundesregierung? Trifft es zu, dass die Gefangenen weder Zugang zu einem ordentlichen Verfahren haben noch von ihren Familien besucht werden können, und wie wollen Sie einwirken, um das zu ändern?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Staatssekretär.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Hierzu besitzt die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Unglaublich! – Karin Binder [DIE LINKE]: Jede NGO weiß mehr! – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Unglaublich, wie gelogen wird!)

Plenarprotokoll 18/205

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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