Inwiefern sind die ersten Planungsansätze für eine ressortübergreifende Übung deutscher Polizeibehörden mit der Bundeswehr unter Federführung des Bundesinnenministeriums und unter Beteiligung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder sowie Ländervertretern mittlerweile erarbeitet (Drucksache 18/9617), und welche (auch vorläufigen) Angaben kann die Bundesregierung zum Ort, Zeitpunkt, Inhalten und Teilnehmenden dieser Übungen machen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 22. November 2016:
Eine gemeinsame Übung der Polizeibehörden des Bundes und der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein mit der Bundeswehr befindet sich derzeit in der Ausgestaltung und wird voraussichtlich im März 2017 stattfinden.
Ziel der Übung ist es, die gute Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden bei der wirksamen Bekämpfung von katastrophischen Schadensereignissen zu intensivieren und im verfassungsrechtlichen Rahmen eine Unterstützung der Polizeikräfte durch Kräfte der Bundeswehr in einem besonders schweren Unglücksfall, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch im Extremfall einer terroristisch verursachten Großlage liegen kann, unter Führung der Polizei zu üben.
Drucksache 18/10443