Welche Angaben beinhaltet das beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am 9. November 2016 eingegangene Angebot des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die als Übergangslösung zu beschaffenden Kampfdrohnensysteme „Heron TP“ hinsichtlich der von Airbus vorgesehenen Verteilung der Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Bereiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung und Betrieb im Einsatzland (Plenarprotokoll 18/198, sofern lediglich die Gesamtkosten genannt werden können, bitte begründen weshalb eine Mitteilung der erfragten Einzelposten nicht möglich sein soll), und aus welchem Grund hat das Verteidigungsministerium das eigentlich für den 28. Oktober 2016 terminierte Angebot bis zum 9. November 2016 verlängert, ohne diesen Grund und den neuen Termin dem Abgeordneten Alexander S. Neu mitzuteilen, der sich deshalb vergeblich nach den Ergebnissen der Vorlage durch Airbus am 28. Oktober 2016 erkundigte (vgl. Mündliche Fragen 40 des Abgeordneten Alexander S. Neu, Plenarprotokoll 18/195 und meine Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 18/198 sowie Antwort auf meine Schriftliche Frage 10/167)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 22. November 2016:
Das Angebot der Firma Airbus Defence and Space Airborne Solutions (ADAS) wird, nach erster Sichtung, eine Zuordnung von Kosten mindestens zu folgenden Positionen erlauben:
- Materielle Ausstattung, die für die vom Nutzer geforderten Fähigkeiten benötigt wird; hierfür wurden 5 Luftfahrzeuge, 4 Bodenkontrollstationen und 1 Simulator, optional 2 Simulatoren, in einem Betreibermodell angeboten;
- Qualifikation; Musterprüfprogramm; Herstellen der Einsatz- und Versorgungsreife;
- Aufbau des Logistikcenters;
- Grundbetrieb mit 80 Flugstunden je Monat für die Ausbildung, die Inübunghaltung und die Regenerationsausbildung des Bundeswehrpersonals sowie die technisch-logistische Betreuung des Systems im Stationierungsland;
- Ersatzteilbedarf;
- Erhalt der Lufttüchtigkeit;
- Optionen:Leistungsstärkeres Radar mit Synthetischer Apertur,Integration und Einrüstung eines Simulationsmoduls in die Bodenkontrollstation für Flug- und Notfallprozeduren.
Die zum Betrieb des HERON TP notwendige satellitengestützte Kommunikationsverbindung (SATCOM) wird grundsätzlich von der Streitkräftebasis zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildung des HERON TP Bedienerpersonals der Bundeswehr wird durch die israelische Luftwaffe durchgeführt.
Die Zuordnung der Kosten sowie die Darstellung der Gesamtkosten sind Gegenstand der derzeitigen detaillierten Angebotsauswertung und Vertragsverhandlungen. Eine detaillierte Gesamtübersicht von Kosten und Leistung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Befassung mit der 25-Millionen-Euro-Vorlage zum Projekt MALE HERON TP – derzeit geplant für April 2017 – vorgelegt werden.
Für die Angebotserstellung waren ursprünglich fünf Wochen mit Angebotsschlusstermin 28. Oktober 2016 vorgesehen. Da in diesem Zeitraum entscheidende Mitarbeiter des israelischen Vertragspartners der Firma ADAS aus nachvollziehbaren Gründen über längere Zeit nicht zur Verfügung standen, hat der potenzielle Hauptauftragnehmer am 20. Oktober 2016 um Verlängerung der Abgabefrist gebeten, die durch das zuständige Vertragsreferat des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr am 21. Oktober 2016 gewährt wurde. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der von Ihnen genannten Mündlichen Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu war die Verlängerung der Abgabefrist nicht absehbar.
Drucksache 18/10443