Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die bei Europol eingerichtete „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) außer „salafistische“ oder „jihadistische“ auch „linksextremistische“ oder „rechtsextremistische“ Beiträge oder Accounts aufspüren und/oder bei Internetanbietern zur Entfernung melden könnte, auch wenn sie darauf verweist, dass für eine solche Erweiterung oder Schwerpunktverlagerung derzeit keine „Planungen“ existierten (Bundestagsdrucksache 18/10591, Frage 21), und welche „Verbesserungsvorschläge der Zusammenarbeit“ wurden bei einem Treffen beraten, zu dem Europol nach Abschluss des ersten Jahres des EU IRU-Wirkbetriebs im September 2016 Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einlud (Frage 24)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 22. Dezember 2016:
Auf seiner Tagung am 12./13. März 2015 hat der Rat (Justiz und Inneres) Europol beauftragt, eine „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) zu entwickeln, deren Aufgabe u. a. die Identifizierung (Kennzeichnung) von terroristischen und gewaltsamen extremistischen Internetinhalten mit den einschlägigen Partnern beinhaltet. Vor diesem Hintergrund könnten links- oder rechtsextremistische Internetinhalte grundsätzlich mitumfasst sein. Der Bundesregierung sind bislang keine in diese Richtung gehenden Planungen bekannt. Die Bundesregierung hat deshalb hierzu noch keine abschließende Haltung entwickelt.
Am 1. und 2. September 2016 fand auf Einladung von Europol das erste Expertentreffen der Meldestelle für Internetinhalte der Europäischen Union (EU IRU) in Den Haag/Niederlande statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden insbesondere die Fähigkeiten und die Arbeitsweise der EU IRU vorgestellt. Konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit wurden anlässlich des Treffens nicht beraten.
Drucksache 18/10773