Welche herausragenden Einzelmaßnahmen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihres ressortgemeinsamen Ansatzes einer „Abwehr/Bewältigung hybrider Bedrohungen“, wie es als „rasches und angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden Bedrohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner“ in entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom 19. April 2016 gefordert wird (Ratsdokument 7928/16, Frage 17 der Bundestagsdrucksache 18/10467; bitte für die einzelnen Ministerien darstellen), und welche Erwägungen bzw. Argumentationen sind der Bundesregierung darüber bekannt, weshalb sich die Bemühungen, die Task Force „STRATCOM EAST“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes zur Bewältigung „hybrider Bedrohungen“ mithilfe von „Gegenerzählungen“ im aktuellen Haushaltsverfahren deutlich personell aufzustocken und mit einem eigenen Budget auszustatten, nicht durchgesetzt haben (Frage 16 der Bundestagsdrucksache 18/10467)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 2. Januar 2017:
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10759 vom 22. Dezember 2016. Die EU-Task Force StratCom East wird aus dem Haushalt des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) finanziert, der in den Haushaltsverhandlungen jedes Jahr durch Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament (EP) festgelegt wird.
Der Vorschlag des EP zur finanziellen Aufstockung des EAD-Haushalts für die Task Force StratCom East hat keinen Eingang in den offiziellen Verhandlungsprozess gefunden, da er außerhalb des regulären Haushaltsverfahrens eingebracht wurde.
Drucksache 18/10797