Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Repression nach dem Putschversuch in der Türkei inhaftiert bzw. werden mit Haftbefehl gesucht, und in welcher Zahl befinden sich unter den Verfolgten auch Journalisten/Journalistinnen, Anwälte/Anwältinnen oder Politiker/Politikerinnen?
Antwort der Staatsministers Michael Roth:
Derzeit befinden sich fünf deutsche Staatsangehörige, die nach dem Putschversuch festgenommen wurden, aufgrund politischer bzw. terroristischer Strafvorwürfe in Haft. Hierunter befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung keine Journalistinnen und Journalisten, Anwältinnen und Anwälte oder Politikerinnen und Politiker deutscher Staatsangehörigkeit.
Die genannten Fälle wurden und werden immer wieder gegenüber den türkischen Behörden angesprochen. Das geschieht auf allen Ebenen, zum Beispiel im Rahmen des Besuchs des Bundesaußenministers Dr. FrankWalter Steinmeier in Ankara am 15. November 2016.
Ich selbst habe Haftfälle kürzlich bei meinem Gespräch mit dem türkischen Europaminister Celik thematisiert. In dieser Woche treffe ich auf den türkischen Botschafter und werde die Fälle erneut ansprechen.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen gilt aber auch, dass rechtstaatliche Standards bei der Strafverfolgung stets gewahrt werden müssen. Dies vertritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei mit großem Nachdruck.
Über nationale türkische Haftbefehle wird die Bundesregierung nicht informiert. Internationale Haftbefehle über Interpol, die im Zusammenhang mit dem Putschgeschehen stehen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht eingegangen.
Plenarprotokoll 18/211