Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welcher (vergabe)rechtliche Unterschied würde sich aus Sicht der Bundesregierung ergeben, wenn das Bundesverteidigungsministerium die Beschaffung seiner Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ nicht über ein ordentliches Vergabeverfahren realisiert (weshalb der US-Drohnen-Hersteller General Atomics derzeit vor dem OLG Düsseldorf gegen das Verteidigungsministerium prozessiert, siehe tagesschau.de vom 16. September 2016, „Gericht bremst von der Leyens Drohnen-Deal“), sondern über ein sogenanntes government-to-government- Geschäft als direktes Abkommen mit der israelischen Regierung umsetzt, was nach meiner Auffassung die ansonsten üblichen Regeln eines Vergabeverfahrens umgehen könnte, und inwiefern hat die Bundesregierung ein solches government- to-government-Geschäft bereits mit der Regierung Israels (unter Beteiligung des als Hauptauftragnehmer ausgewählten Rüstungskonzerns Airbus) erörtert oder sogar vereinbart?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 26. Mai 2017:

Der vergaberechtliche Unterschied begründet sich in der Tatsache, dass die Beschaffung nicht über § 12 Absatz 1 Nr. 1 lit. c VSVgV (Verteidigung und Sicherheit Vergabeverordnung), sondern auf Grundlage des Ausnahmetatbestandes des § 145 Nr. 4 lit a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erfolgen würde.

Mit der Regierung Israels wurden bereits Gespräche zu einer „government to government“ Vereinbarung geführt. Diese Vereinbarung ist komplementär zum Industrievertrag für die Realisierung des Projektes MALE HERON TP in seiner Gesamtheit notwendig, bereits endverhandelt und erwartet – nach positiver Befassung der parlamentarischen Gremien mit der zugehörigen 25 Mio. €-Vorlage noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 – die Unterzeichnung der beteiligten Regierungen. Diese Vereinbarung umfasst Inhalte, die nur die Regierungsseite zur Verfügung stellen kann, wie beispielsweise Ausbildung.

Drucksache 18/12502

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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