In welchen Fällen haben die deutschen Luftfahrtbehörden in den letzten fünf Jahren den anfragenden zuständigen US-Behörden eine Lande- oder Überflugerlaubnis erteilt, um Gefangene aus Afghanistan, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Jemen oder Syrien in die Vereinigten Staaten zu fliegen bzw. von dort in die genannten Länder zu verbringen (Berlingske vom 28. April 2017, „USA har transporteret fanger gennem Danmark: Justitsministeriet bekræfter for forste gang“; bitte Angaben zu dem anfragenden US-Ministerium und zu den Flugdaten machen), und welche Anfragen für eine Landeoder Überflugerlaubnis erhielten die deutschen Luftfahrtbehörden in den letzten fünf Jahren über die Firma Jeppesen Trip Planning Service?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle vom 31. Mai 2017:
Anträge des Unternehmens „Jeppesen Trip Planning Service“ wurden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nicht gestellt. Hinweise auf Gefangenentransporte der USA liegen weder dem Bundesministerium für Verteidigung (zuständig für militärische Luftfahrzeuge) BMVg noch dem LBA (zuständig für zivile Luftfahrzeuge) vor.
Drucksache 18/12640