Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der militärischen EU-Mission EUNAVFOR MED bzw. der grenzpolizeilichen EU-Mission Triton zu derzeit in Brüssel beratenen Vorschlägen oder bereits entschiedenen Überlegungen bekannt, dass Angehörige der libyschen Küstenwache auf Schiffen der Missionen Triton und Indalo mitfahren und Verbindungsbeamtinnen und -beamte der EU-Missionen auf den Schiffen des libyschen Militärs, zu dem die Küstenwache gehört, stationiert werden, und inwiefern kann die Bundesregierung zusätzlich zur „gewohnten Weise“ den Deutschen Bundestag darüber informieren, ob die derzeitigen Beratungen über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR MED auch den Vorschlag beinhalten, aufgrund des weiterhin fehlenden Mandates zum Befahren libyscher Hoheitsgewässer durch seegehende Einheiten der Militärmission EUNAVFOR MED die daran beteiligten Nationen nach Rücksprache mit der libyschen Einheitsregierung mit Aufklärungsflügen zu mandatieren, um gewonnene Erkenntnisse an ein libysches Lagezentrum der Marine bzw. Küstenwache zu übermitteln, wie es das Auswärtige Amt auf entsprechende konkrete Nachfrage zunächst nicht beantworten wollte (schriftliche Fragen der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 18/12750)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer
Im Rahmen der Frontex-koordinierten Operationen Triton im zentralen Mittelmeer und Indalo im westlichen Mittelmeer sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch vereinzelt Angehörige der libyschen Küstenwache zu Schulungszwecken beobachtend teilnehmen.
Über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR MED Operation Sophia wird derzeit in Brüssel beraten. Im Vorfeld von Beratungen zur zukünftigen Ausrichtung von Missionen und Operationen haben sowohl der Europäische Auswärtige Dienst als auch die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, immer Vorschläge und Überlegungen einzubringen, zu denen die Bundesregierung nicht im Einzelnen Stellung nimmt.
Quelle: Plenarprotokoll 18/239