Welche Vertrags- und Preiskonditionen enthält das am 9. November 2016 bei der Bundesswehr eingegangene und zwischenzeitlich endverhandelte Angebot des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die als Übergangslösung zu beschaffenden Kampfdrohnensysteme „Heron TP“, was die Bundesregierung nicht vor dem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 31. Mai 2017 veröffentlichen wollte (meine Schriftliche Frage Nr. 5/5, Nachlieferung des BMVg unter http://gleft.de/1Jd; bitte die Gesamtkosten beschriebener Szenarien sowie Einzelpreise für Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung, Betrieb im Einsatzland sowie sonstige Posten angeben), und welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung nach einem positiven Votum des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im Beschaffungsverfahren unternehmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 8. Juni 2017:
Auf Ihre Schriftliche Frage 11/81 wurde am 22. November 2016 bereits eine Aufteilung, bzw. eine grobe Kostenstruktur (Aufteilung auf Luftfahrzeuge, Bodenstationen, etc.) übermittelt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10443, Nr. 42). Diese Kostenstruktur ist die Grundlage für den endverhandelten Vertragsentwurf.
Die Entscheidung der Vergabeart wurde in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ausführlich geprüft. Der Vergabesenat hat am 31. Mai 2017 entschieden, dass die Bundeswehr rechtskonform gehandelt hat und insofern das System HERON TP wie geplant beschaffen darf.
Auf Ihre Schriftliche Frage 5/135 wurde Ihnen am 26. Mai 2017 mitgeteilt, dass die Bundesregierung bereits Verhandlungen mit dem Staat Israel über eine sog. ,,Government-to-Government“ Regierungsvereinbarung komplementär zum vorgenannten Industrievertrag geführt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12502, Nr. 29). Diese Vereinbarung ist unterschriftsreif.
Unter Bezugnahme unter anderem auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 5/5 vom 9. Mai 2017, werden die parlamentarischen Gremien noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 mit der entsprechenden 25 Mio. Euro-Vorlage befasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12322, Nr. 76). In dieser Vorlage werden dann auch die nachgefragten Vertrags- und Preiskonditionen des Industrievertrages und der Regierungsvereinbarung detailliert dargestellt werden.
Die Vorlage befindet sich derzeit noch in der gemeinsamen Ressortabstimmung. Ziel ist es, diese den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages in Kürze zuzuleiten. Nach positivem Votum des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sollen der Industrievertrag und die Regierungsvereinbarung unterzeichnet werden.
Drucksache 18/12750