Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern sehen die EU-Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen nach Einschätzung der Bundesregierung vor, die Aufenthalts- und Beschäftigungsrechte aller in Großbritannien lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger und aller in der EU lebenden britischen Bürgerinnen und Bürger prioritär zu sichern, inklusive der Menschen, die zum Stichtag noch kein Recht auf ständigen Aufenthalt entsprechend den EU-Gesetzen haben und daher noch keinen EU-Rechtsstatus besitzen, der aber in einem reinen Austrittsabkommen geregelt werden könnte, und wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne ständiges Aufenthaltsrecht sind nach Schätzungen der Bundesregierung in Großbritannien auf der einen und in den verbleibenden EU-Staaten auf der anderen Seite besonders vom ungewissen Ausgang der Brexit-Verhandlungen betrofen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth:

In den Leitlinien des Europäischen Rates und im Verhandlungsmandat haben die EU-27 klar zum Ausdruck gebracht, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Verhandlungen oberste Priorität haben. Es soll verhindert werden, dass die über 3 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in Großbritannien durch den Brexit Nachteile erleiden.

Von den circa 3 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürgern in Großbritannien wird eine hohe Anzahl zum Zeitpunkt des Austritts voraussichtlich noch keine fünf Jahre dort wohnen, das heißt noch kein Daueraufenthaltsrecht nach EU-Recht haben. Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Gleichwohl befnden sich auch diese Bürgerinnen und Bürger in Ausübung ihres EU-Freizügigkeitsrechts in Großbritannien und haben damit einen „EU-Rechtsstatus“. Für diese Fälle sehen die Leitlinien des Europäischen Rates und das Verhandlungsmandat vor, dass gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) geregelt werden soll, dass auch Personen, die zum Stichtag noch kein Daueraufenthaltsrecht haben, dieses noch erwerben können.

Plenarprotokoll 18/242

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko