Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern trifft es zu, wie der Rechtsanwalt der Bundesregierung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vortrug, dass seit Jahren feststehe, welche Bewaffnung für die deutschen Kampfdrohnen gekauft werden sollen („Die Bewaffnung, die die Antragsgegnerin aus sachlich nachvollziehbaren Gründen von Anfang an favorisiert hat […]“, siehe Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, VIIVerg 36/16 vom 31. Mai 2017; bitte mitteilen, um welche favorisierte Bewaffnung bzw. deren Spezifikationen es sich dabei handelt), und in welchem Stadium der Beschaffung („von Anfang an“) wurde sich auf diese Bewaffnung festgelegt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 11. Juli 2017:

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat im Projekt „SAATEG MALE UAS Überbrückungslösung“ am 12. Januar 2016 eine Auswahlentscheidung zu Gunsten des Systems HERON TP getroffen. Diese Entscheidung war unter anderem mit einer positiven Prognose für eine risikoarme Integration der Bewaffnung konditioniert.

Die Munition wurde aufgrund der Fähigkeitsforderungen und vor dem Hintergrund eines geringen technischen Integrationsrisikos ausgewählt. Die Festlegung des Schutzbedarfs von Informationen zu israelischer Verteidigungstechnologie ist souveränes Hoheitsrecht der israelischen Regierung.

Die Informationen zur Bewaffnung, deren Spezifikation und die Integration in den HERON TP sind von israelischer Seite ohne Ausnahme als „GEHEIM“ eingestuft. Die Weitergabe jeglicher Information unterliegt den Geheimschutzregelungen und den Freigabebeschränkungen des Staates Israel.  

Drucksache 18/13113 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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