Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

 Wie erklärt die Bundesregierung die Unterschiede in ihren Aussagen zur „Skalierung der Bewaffnung“ ihrer geplanten Kampfdrohnen, wozu es im Februar 2016 hieß, diese „soll dadurch erreicht werden, dass Munition unterschiedlicher Größe bzw. Eignung mitgeführt wird und ausgewählt werden kann“ (Bundestagsdrucksache 18/7725, Frage 17), während im August 2017 davon die Rede ist, es sollen nicht mehrere Typen, sondern nur eine Munition mitgeführt werden, die eine „Wirkladung mit skalierbaren Effekten“ enthält (Bundestagsdrucksache 18/13346, Frage 4), und welche der gewünschten Fähigkeiten dieser Munition (hohe Präzision, kleine Wirkladung mit skalierbaren Effekten, unmittelbare Kontrolle, Steuerung der Waffe durch Waffenbediener, Modifikation der Auftreffzeitpunktes, Möglichkeit zum Bekämpfungsabbruch) wurde auch bei den anderen Raketen oder Lenkbomben, die bei der Erstellung der Lösungskonzepte, die letztlich zu Auswahlentscheidung der G-HERON P führten, festgestellt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8/177 der MdB Inge Höger vom 29. August, bitte der jeweiligen Munition die vorhandenen/fehlenden Fähigkeiten zuordnen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 12. September 2017:

Bereits im Jahr 2013 wurde eine Untersuchung zu marktverfügbaren bewaffnungsfähigen Systemen durchgeführt. Auf jede parlamentarische Nachfrage wurde der zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültige Sachstand dargelegt. Dies beinhaltete auch die Überlegungen zur Realisierung der Skalierbarkeit und die Darstellung der Verhandlungen mit der israelischen Regierung sowie – bei fortschreitender Konkretisierung der Auswahl der Bewaffnung – die dann geltenden Festlegungen der israelischen Regierung bzgl. des Geheimschutzes.

Anfang des Jahres 2016 schien die Lösung der Integration verschiedener Bewaffnungen zur Herstellung einer Skalierbarkeit zielführend. Im Verlauf der weiteren Planungen hat sich jedoch ergeben, dass die geforderte Skalierbarkeit zielführender u. a. über eine Wirkladung mit skalierbaren Effekten erreicht werden kann. In der Vergabeentscheidung im Jahr 2016 wurde die mögliche Art der Bewaffnung des G-HERON TP dann auch als Alleinstellungsmerkmal herausgestellt.

Zur weiteren Beantwortung wird auf die als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage verwiesen.

Drucksache 18/13617

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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