Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mit welchen Behörden, Instituten oder Firmen haben sich Bundesbehörden im 3. Quartal dieses Jahres an Treffen beteiligt, bei denen der Zugang von Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdiensten zu verschlüsselten Inhalten der Telekommunikation behandelt wurde (bitte die Treffen und die daran teilnehmenden Behörden, Institute oder Firmen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen oder Anregungen wurden dort beschlossen?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 18. September 2017:

Zu den Handlungsoptionen in Bezug auf den Umgang mit Verschlüsselung in Ermittlungsverfahren findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendiensten des Bundes statt.

Darüber hinaus werden entsprechende Erörterungen auch im EU-Kontext geführt. Dazu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/12703, Nr. 13 vom 9. Juni 2017 und des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12877, Nr. 13 vom 23. Juni 2017 verwiesen.

Nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) resultierenden Informationsrecht des Deutschen Bundestages einerseits und den hier vorliegenden Geheimhaltungsinteressen andererseits ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass sie zu den erfragten Treffen mit Instituten und Firmen keine Auskunft geben kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren.

Hierbei waren folgende Erwägungen leitend: Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu Treffen von Bundesbehörden mit Instituten oder Firmen, bei denen der Zugang von Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdiensten zu verschlüsselten Inhalten der Telekommunikation behandelt wurde, sowie dort beschlossenen Maßnahmen und Anregungen würde Rückschlüsse auf mögliche technische Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf die technische Ausstattung und das Aufklärungspotential der Sicherheitsbehörden zulassen. Selbst allgemein gehaltene Aussagen darüber, mit welchen Instituten oder Firmen entsprechende Kontakte bestanden, könnten zu Rückschlüssen über die technischen Möglichkeiten der Behörden und zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens von beobachteten Bestrebungen führen. Zudem könnte ein Bekanntwerden derartiger Kontakte bei den betroffenen Instituten und Firmen dazu führen, dass diese ihre auf entsprechenden Vertraulichkeitszusagen beruhende Zusammenarbeit mit Bundesbehörden einstellen.

In der Folge wären eine weitere Aufklärung der von diesen verfolgten Bestrebungen und Planungen unmöglich oder stark gefährdet und ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich. Dadurch könnten die Fä- higkeiten, polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Der Austausch mit Instituten und Firmen zum Thema Verschlüsselung ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Die erbetenen Informationen schätzt die Bundesregierung als derart schutzbedürftig ein, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Sicherheitsbehörden zurückstehen.

Drucksache 18/13656 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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