Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Menschenrechtskommissars des Europarates, Nils Muizniek, der eine unabhängige und effektive Untersuchung von Vorwürfen „unverhältnismäßiger“ Polizeigewalt beim Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens fordert (http://gleft.de/1VO), und aus welchem Grund sperrt sie sich zu bewerten, ob der Polizeieinsatz in Katalonien, bei dem bis zu 1 000 Personen verletzt worden sein sollen, aus ihrer Sicht dem Kriterium der Angemessenheit des Einsatzes staatlicher Gewaltmittel genügte oder nicht, wozu ein Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz erklärte, dass Spanien ein demokratischer Staat sei und Diskussionen zur Bewertung des Einsatzes deshalb dort geführt werden müssten, ein Journalist aus meiner Sicht allerdings zu recht anmerkt, dass dies gegenüber der Türkei oder Russland sehr wohl praktiziert würde (http://gleft.de/1VN)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 23. Oktober 2017:

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, sich in die spanischen Ermittlungen um den Polizeieinsatz der spanischen Polizeikräfte in Katalonien am 1. Oktober 2017 einzuschalten. Dies gilt auch hinsichtlich der Initiative des Menschenrechtskommissars des Europarates, Nils Muižnieks. Der spanische Justizminister, Rafael Catalá, hat in seinem Schreiben vom 6. Oktober detailliert zu den Anmerkungen des Menschenrechtskommissars des Europarates Stellung genommen. Daneben hat sich ein Vertreter der spanischen Regierung in Katalonien, Enric Millo, am 6. Oktober im Namen der Polizisten dafür entschuldigt, dass es bei den Einsätzen zu Verletzten gekommen war.

Drucksache 18/13696

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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