Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was kann die Bundesregierung über die Stufen eines Prozesses mitteilen, in den Überlegungen zur Nutzung von Schwachstellen (sogenannten Exploits bzw. Zero Day Exploits) durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste münden sollen und der ein Verfahren meinen könnte, wie es die US-Regierung für den amerikanischen Geheimdienst NSA vorgeschrieben hat und das dort „Vulnerabilities Equities Process“ heißt („Außenministerium will Internet sicherer machen, BND nicht“, ZEIT Online vom 9. Oktober 2017), und welche Kriterien müssten aus Sicht der Bundesregierung beispielsweise erfüllt sein, damit entschieden würde, dass eine gefundene Schwachstelle lieber nicht durch die Behörden ausgenutzt wird, sondern die Hersteller und Betreiber der Systeme gewarnt werden, damit sie diese schließen können?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 13. Oktober 2017:

Der Bundesregierung ist der „Vulnerabilities Equities Process“ bekannt. Die Bundesregierung setzt sich derzeit inhaltlich mit dieser Thematik auseinander. Da die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu nicht abgeschlossen ist, kann weder zur Frage möglicher „Stufen eines Prozesses“ noch zu möglichen „Kriterien“ eine Aussage getroffen werden.

Drucksache 18/13696

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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