Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Nach welchem Verfahren könnten aus Sicht der Bundesregierung internationale Rechtshilfeersuchen türkischer Behörden (insbesondere „Red Notices“ via Interpol) von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten daraufhin geprüft werden, ob eine Strafverfolgung aus politischen Gründen beabsichtigt ist, damit eine EU-einheitliche Verfahrensweise auf türkische Auslieferungsverfahren gefunden werden kann, und welche aktuellen Vorschläge zur diesbezüglichen Ausgestaltung des Rechtshilfeverkehrs mit der Türkei sind der Bundesregierung auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union bekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 16. Oktober 2017:

Das Verfahren der zuständigen Behörden in Deutschland wurde in den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 13 in der Bundestagsdrucksache 18/7132 und zuletzt in den Antworten zu den Fragen 5b) und 13 in der Bundestagsdrucksache 18/13652 dargestellt. Zur Ausgestaltung innerstaatlicher Verfahren anderer Mitgliedstaaten nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Die Europäische Union hat keine Zuständigkeit zur Gestaltung des strafrechtlichen Rechtshilfeverkehrs zwischen einem Mitgliedstaat und der Türkei.

Zum Austausch mit anderen Mitgliedstaaten der EU wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen 20 und 21 in der Bundestagsdrucksache 18/13652 verwiesen. Bei dem darin genannten Expertentreffen wurde vereinbart zu prüfen, wie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit Interpol und der Informationsaustausch zwischen einzelnen Staaten verbessert werden kann, um die eigenverantwortliche Prüfung in den Mitgliedstaaten zu stärken und die Identifizierung politisch motivierter Fahndungsersuchen zu verbessern.

Drucksache 18/13696

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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