Welche Fahndungs- oder Festnahmeersuchen betreffend den katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigedemont sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte hierzu die Kanäle der Übermittlung entsprechender Ersuchen und das Datum des Eingangs nennen), und inwiefern hat die Bundesregierung ihre Ministerien und Behörden veranlasst zu prüfen, ob die Vorwürfe Rebellion, Ungehorsam im Amt sowie Zweckentfremdung öffentlicher Mittel als politische Delikte einzustufen sind, die von dem Straftatenkatalog des europäischen Haftbefehls ausgenommen sind und auch im Falle einer Ausschreibung via Interpol die Statuten der internationalen Polizeiorganisation verletzen würden (bitte, sofern eine solche Prüfung bereits abgeschlossen ist, das Ergebnis mitteilen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 13. November 2017:
Spanien hat einen Europäischen Haftbefehl gegen den ehemaligen katalanischen Ministerpräsident Carles Puigdemont Casamajo am 3. November 2017 in das Schengener Informationssystem eingestellt. Zu Einzelheiten äußert sich die Bundesregierung nicht. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen von einem laufenden Fahndungsersuchen zurück, zumal dadurch mittelbar eine Bewertung der noch ausstehenden abschließenden Entscheidung der belgischen Justiz erfolgen würde. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Drucksache 19/72