Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Unterstützung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem es um die Veröfentlichung von Studien über potenzielle Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters Glyphosat geht, und aus welchen Gründen tritt die Bundesregierung dafür ein, dass diese Studien, die nach meiner Ansicht wichtige Informationen für die kontrovers geführte Debatte um die Gefahren durch Glyphosat beisteuern könnten, der Öfentlichkeit vorenthalten werden?

 

Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser:

Frau Heidi Hautala und drei weitere Mitglieder des Europäischen Parlaments der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz klagen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die EU-Lebensmittelaufsichtsbehörde (EFSA) auf Zugang zu bestimmten Studien betrefend Glyphosat (Rechtssache T-329/17). Die EFSA hatte den Zugang zu den begehrten Informationen zum Teil verweigert.

Gegen diese Entscheidung der EFSA haben die Kläger am 24. Mai 2017 Klage eingereicht. Die wesentlichen Klagegründe sind im Amtsblatt der EU vom 31. Juli 2017 veröfentlicht. Streitgegenstand ist insbesondere, ob die fraglichen Informationen im Sinne der jüngsten EuGH-Rechtsprechung „Emissionen in die Umwelt“ betrefen. Für diese Informationen gelten aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1367/2006 besondere Informationszugangsrechte.

Die Bundesregierung hatte Anfang September 2017 einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer auf Seiten der beklagten EFSA eingereicht; die Mitteilung über die Zulassung Deutschlands ist am 6. Dezember 2017 erfolgt. Zusammen mit dieser Zulassungsmitteilung hat Deutschland die Schriftsätze der Kläger (EP-Abgeordnete) und der Beklagten (EFSA) und erst damit die Gelegenheit erhalten, die rechtlichen Ausführungen der Parteien zu prüfen.

In der Bundesregierung besteht Einvernehmen, die Streithilfe nicht weiter zu verfolgen. (Stand der Ressortabstimmung durch BMWi am 12. Dezember, 09:30 Uhr; BMWi, BMUB und BMJV teilen das Anliegen des BMEL).

Plenarprotokoll 19/5

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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